Zuletzt aktualisiert 23. Oktober 2019
Auf unseren Bericht „Solidarität mit den Opfern der ‚Antifa‘!“ vom Samstag hin sind bei uns zahlreiche Nachfragen eingegangen, die sich auf die Möglichkeit der legalen Abwehr gewalttätiger Angriffe durch Notwehrmittel wie Elektroschocker und Pfefferspray beziehen. Der 68-jährige Christoph P. war auf dem Weg zu einer „Merkel-muss-weg“-Demo in Hamburg, als er von einer Gruppe junger Männer angegriffen, zusammengeschlagen und erheblich verletzt worden ist. Hätte er diesen Angriff durch Pfefferspray oder einen Elektroschocker abwehren dürfen?
Striktes Waffenverbot
Die eindeutige Antwort lautet: Nein.
Christoph P. hätte sich selbst strafbar gemacht, wenn er auf dem Weg zu einer öffentlichen Versammlung, während einer Versammlung oder auf dem Rückweg nach dem Ende der Versammlung irgendeinen Gegenstand mitgeführt hätte, der auch nur entfernt als Waffe hätte interpretiert werden können.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen besteht für alle Versammlungsteilnehmer nicht nur während der Versammlung, sondern auch davor und danach ein striktes, eng auszulegendes Verbot jeglicher Bewaffnung. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen und ist nach einer entsprechenden Verurteilung vorbestraft!
Deutschland wie Hong Kong
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Massenmedien über teilweise gewalttätig verlaufene Proteste in Hong Kong ist immer wieder beklagt worden, dass in der südchinesischen Hafenstadt seit wenigen Wochen ein Vermummungsverbot sowie ein Verbot der passiven Bewaffnung (wie z.B. Helme oder Schutzschilder) besteht. Dabei blieb meist ausgeblendet, dass ein solches Verbot in Deutschland bereits seit Jahrzehnten gesetzlich verankert ist.
Wer mit dem Fahrrad zu einer Versammlung fährt, darf einen Fahrradhelm tragen, solange er unterwegs ist. Aber am Versammlungsort muss er den Fahrradhelm sofort abnehmen. Tut er das nicht, dann verstößt er gegen das Versammlungsgesetz und setzt sich ebenfalls dem Risiko einer Geld- oder Freiheitsstrafe aus.
Auch außerhalb des Versammlungsrechtes können Abwehrmittel ihre Besitzer in Schwierigkeiten bringen.
Viele Abwehrmittel illegal
Die meisten am weltweiten Markt gehandelten Elektroschocker sind in Deutschland illegal. Bereits der Besitz ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und wird mit erheblichen Strafen bedroht. Auch hier gilt: Wer verurteilt wird, ist vorbestraft. Das wäre es dann gewesen mit der politischen Karriere … Nur wenige Geräte deutscher Hersteller haben ein entsprechendes Prüfsiegel und dürfen ab 18 Jahre legal mitgeführt werden.
Ähnliches gilt für Pfefferspray. Wirksame Sprays werden als Tierabwehrmittel angeboten und dürfen nur in extremen, eindeutigen Notfällen zur Abwehr von gegenwärtigen, noch andauernden, rechtswidrigen Angriffen eingesetzt werden.
Notwehrmittel, die in Deutschland ab 18 Jahre legal sind (wie gesagt: außer im Zusammenhang mit politischen Versammlungen), finden Sie hier: www.laptops-fair.de/notwehr/