Zuletzt aktualisiert 23. November 2019
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt lieber Ausländer als Deutsche ein. Die Behörde wirbt aktiv um Menschen mit Zuwanderungshintergrund als Mitarbeiter, weil sich deutsche Politiker offenbar aus ideologischen Gründen mehr Menschen mit etwas weniger heller Hautfarbe im Polizeidienst wünschen. Darin sieht Andreas Wischniowski (48), Personenschützer beim BKA, eine mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Benachteiligung der Deutschen. Er hat deshalb eine Petition an den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht, die jedermann online unterstützen kann.
Wischniowski ist der politischen Klasse ganz nahe. Er hat Otto Schilly und Franz Müntefering geschützt.
Aber so richtig begeistern kann er sich nicht für das, was die Politik dem BKA vorgibt. Denn die Behörde wirbt auf ihrer Internetseite um Nachwuchs mit Formulierungen wie diesen:
„Wir suchen und fördern Menschen, die ihre interkulturellen Fähigkeiten und Kenntnisse bei uns einbringen. Für viele Aufgaben sowie die internationalen Kooperationen des BKA ist dies von großem Wert. Deshalb haben wir es uns zum Ziel gesetzt, mehr Beschäftigte mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Wir bieten Einsatzmöglichkeiten für unterschiedliche Berufsbilder und Qualifikationen. In vielen Bereichen ist eine Einstellung auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit möglich.“
Andreas Wischniowski sieht dadurch die Rechtsgleichheit aller Bürger im Einstellungsverfahren gefährdet:
„Seit 2012 wird durch unterschiedliche Präsidenten im Bundeskriminalamt (BKA) vertreten, dass der Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund gesteigert werden müsse. Dies stellt eine Abkehr von den verfassungsrechtlichen Kriterien dar, die den Zugang zum Amt nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vorschreiben. Der Petent hat auf diese Entwicklung hin – wie im Beamtenrecht vorgegeben – remonstriert.
Dass Polizeibeamte mit Migrationshintergrund teilweise unterrepräsentiert sind, wird als mangelnde Chancengleichheit interpretiert. Damit begründet die BKA-Leitung ihr aktives Eingreifen. Sie lässt dabei den soziologischen Aspekt außer Acht, ob sich der Beamte persönlich mit dem Land identifiziert, in dem der Staatsdienst verrichtet wird. Fälschlich verkennt man, dass der Erhalt der Staatsangehörigkeit nicht zwingend bedeutet, dass ein Zuwanderer assimiliert ist und sich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung identifiziert.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes strebt einen statistischen Ausgleich an. Damit führt er eine Diskriminierung von Deutschen ohne Migrationshintergrund ein. Er setzt über die Loyalitätspflicht seines Apparates Präferenzen, die einer ethnischen Minderheitenprivilegierung entsprechen und diskriminiert dadurch nach Ethnie und Geburtsort. Die besondere Berücksichtigung von ethnischen Gruppen ist die Kehrseite jeder Diskriminierung nach ethnischen Kriterien.
Der Anteil an Polizisten mit Migrationshintergrund wird zudem als Feigenblatt im ‚Kampf gegen Rechts‘ missbraucht. Die angepriesene ‚interkulturelle Kompetenz‘ vermag nicht ein mangelndes Verständnis des hier geltenden Rechtssystems auszugleichen. Das zeigen die öffentlich gewordenen Probleme, beispielsweise bei der Berliner Polizei. Eine Abbildung der gesellschaftlichen Gruppen nach Ethnie oder Provenienz ist im Grundgesetz schlicht nicht vorgesehen. Jede Privilegierung nach ethnischen Gesichtspunkten widerspricht deshalb nicht nur dem Art. 33 GG, sondern verfolgt ein auf rassistische Diskriminierung zielendes Konzept, welches dem Gleichheitsgrundsatz und der Menschenwürde widerspricht.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber unterstützt die Petition. Er erklärt gegenüber der Wochenzeitung „Junge Freiheit“: „Im Grund geht es hier um eine Quotenregelung. (…) Sollte diese Quote auf der Agenda des Bundesinnenministeriums stehen, dann hat sie die Diskriminierung Deutscher ohne Migrationshintergrund zur Folge.“
Rassismus mag sich Andreas Wischniowski nicht vorwerfen lassen. Er ist Vater von vier Kindern. Seine Frau stammt von den Philippinen.
Und auch einen Mangel an demokratischem Engagement kann man dem Beamten, der bei seiner Behörde laut „Junge Freiheit“ seit 2007 „einen starken Linksdrall“ wahrnimmt, nicht vorhalten. Er ist schon einmal mit einer Petition an die Öffentlichkeit getreten: „Seit 2014 kritisiere ich die besondere Förderung von Frauen und jetzt die besondere Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund.“
Foto: Ein Türke im deutschen Polizeidienst, koptisch.wordpress.com