Schengen funktioniert nicht: Visa für alle

Schengen funktioniert nicht: Visa für alle

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Zuletzt aktualisiert 12. Dezember 2019

Immer mehr Asylbewerber reisen mit einem Touristenvisum legal nach Deutschland ein. Sie betreten in ihrem Land, oft organisiert von Schleusern, die Vertretung eines EU-Landes und beantragen dort ein Visum für einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Schengen-Raum. Mit diesem Touristenvisum, das für alle 26 Länder des Schengenraums gilt, reisen sie dann nach Deutschland und beantragen Asyl. Über diesen Trick genehmigt beispielsweise ein portugiesischer oder ein maltesischer Beamter die Einreise in die Bundesrepublik. Denn zum Schengenraum gehören Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Auch bei Kriminellen und Terroristen ist diese Vorgehensweise beliebt, denn wer nicht schon von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben worden ist, erhält ohne weiteres gegen eine geringe Gebühr ein Schengenvisum. Er kann dann beliebig in allen 24 Schengen-Ländern Straftaten begehen und Anschläge vorbereiten.

Dass diese Situation nicht optimal ist, hat nun auch Stephan Thomae bemerkt, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die „Welt“ zitiert ihn mit der Feststellung: „Die unterschiedliche Handhabung bei der Vergabe von Schengen-Visa stellt eine ernst zu nehmende Bedrohung für die Sicherheit in unserem Land dar.“ Die Bundesregierung solle doch bitte „dringend auf eine verbesserte Kontrolle der Außengrenzen und eine international abgestimmte Strategie zur Eindämmung unrechtmäßig genutzter Schengen-Visa hinwirken“, sagt Thomae.

Schengen-Staaten, die leichtfertig Visa an jedermann vergeben würden, müssten mit einem Vertragsverletzungsverfahren zum Einlenken gebracht werden, meint der FDP-Politiker. „Denn hier steht nicht weniger als die Schengen-Freizügigkeit und deren Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung auf dem Spiel.“

Wie aber soll ein Beamter einen Touristen oder einen Geschäftsmann von einem Kriminellen unterscheiden, der noch nicht in einer EU-Datenbank erfasst worden ist? Und wie sollen alle Kriminellen der Welt von EU-Beamten erkannt und erfasst werden? „Bei der Pflege der EU-Datenbank gibt es ein Wirrwarr an Zuständigkeiten“, bemerkt Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Wer beispielsweise aus Deutschland abgeschoben worden ist, steht nicht unbedingt und sofort in der EU-Datenbank. Er kann ohne weiteres erfolgreich ein Schengen-Visum beantragen und damit erneut einreisen.

 

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