Zuletzt aktualisiert 8. Januar 2020
Die AfD wird das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ auf Unterlassen verklagen. Dem Parteivorstand liegen zwei Klageentwürfe der Kölner Kanzlei Höcker vor, über die in den nächsten Tagen entschieden werden wird. Am 6. Januar war eine Frist abgelaufen: Die Kanzlei Höcker hatte dem „Verfassungsschutz“ Gelegenheit gegeben, auf die Einstufung des „Flügels“ der AfD sowie der „Jungen Alternative“ als rechtsextreme Verdachtsfälle ohne Rechtsstreit zu verzichten. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr die Zahl der „Rechtsextremisten“ in Deutschland dadurch ausgedehnt, dass sie die Mitglieder dieser beiden Gruppierungen als Verdachtsfälle einstufte.
Dem „Flügel“ werden rund 8.000 Personen zugerechnet, also etwa jedes vierte AfD-Mitglied.
Das Amt stützt seine Vorwürfe auf die Annahme, die Kritik der AfD an der aktuellen Regierungspolitik der offenen Grenzen sei im Kern rassistisch motiviert. Zudem sei ein Verständnis vom Volk, das kulturelle und ethnische Aspekte berücksichtig, mit wesentlichen Verfassungsprinzipien sowie den Menschenrechten unvereinbar. Diese Einschätzung wird die AfD in dem jetzt anstehenden Rechtsstreit zurückweisen.
Der „Verfassungsschutz“ stützt seine Vorwürfe auf eine selektive Zusammenstellung von nicht durch Parteigremien autorisierte Äußerungen einzelner AfD-Mitglieder, die er jeweils aus dem Zusammenhang herausreißt. Dass sich bedeutende Repräsentanten der Altparteien wie beispielsweise Thilo Sarrazin (SPD), Peter Gauweiler (CSU) und Kai Wegner (Berliner Landesvorsitzender der CDU) im Kern inhaltsgleich öffentlich geäußert haben, berücksichtigt die Behörde nicht.
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ werden in wenigen Monaten „weitergehende Schritte der Beobachtung“ der AfD durch den „Verfassungsschutz“ anstehen.