Zuletzt aktualisiert 12. Februar 2020
Die Fraktion der SPD ist mit dem Versuch gescheitert, einen verfassungsfeindlichen Antrag auf die Tagesordnung der letzten Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen zu setzen. Ziel war die Einschränkung der Freiheit des Abgeordnetenmandats. Das Parlament sollte festlegen, „dass die Wahl eines Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen niemals von den Stimmen von AfD-Abgeordneten abhängen darf“. Außerdem dürfe es mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten keine „Gesetzesbeschlüsse im hiesigen Landtag geben“.
Der parlamentarische Vorstoß der SPD lief auf einen Sonderstatus für Abgeordnete der AfD hinaus, deren Mandate für parlamentarische Entscheidungen entwertet werden sollen. Das Präsidium des Landtages zog die Reißleine und weigerte sich, den offensichtlich verfassungsfeindlichen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Die „Welt“ zitiert hierzu Politikwissenschaftler Stefan Marschall von der Universität Düsseldorf: „Offensichtlich soll hier eine politische Festlegung getroffen werden. Eine solche Festlegung kann aber nicht verbindlich sein, weil Abgeordnete laut Verfassung nicht an Aufträge gebunden sind, sondern immer frei entscheiden können.“
Nach diesem Vorgang gibt es eigentlich nur zwei demokratietheoretisch saubere Wege aus der Krise des Parlamentarismus: Entweder, die AfD wird verboten. Oder, die SPD löst sich auf.
Magnus Wagner, AfD-Fraktionsvorsitzender im Düsseldorfer Landtag, stellt klar:
„Die Selbstverständlichkeit, mit der die SPD einen zutiefst antidemokratischen und zudem verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Antrag zu stellen versucht hat, ist Ausdruck einer Gesinnung, die wir mit dem Fall der Mauer eigentlich überwunden zu haben glaubten.“