Asylirrsinn: Abschiebung nur auf Wunsch

Asylirrsinn: Abschiebung nur auf Wunsch

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Zuletzt aktualisiert 17. Februar 2020

In Schwerin kam es kürzlich zu einer skurrilen Begegnung: Polizisten fragten einen Iraker, ob er abgeschoben werden wolle. Der Mann sagte „Nein“. Daraufhin gingen die Polizisten wieder. Das war kein Einzelfall.

Der Iraker hatte zunächst in einem anderen EU-Land Asyl beantragt, war dort abgelehnt worden und sodann nach Deutschland eingereist. Danach verblieben den deutschen Behörden sechs Monate, um ihn abzuschieben. Der Polizeibesuch erfolgte noch innerhalb dieser Frist, die kurz nach ablief. Jetzt bleibt er hier.

Ein Journalist der „Welt“ fragte beim zuständigen Innenministerium in Schwerin nach, warum die Polizisten den Mann nicht einfach mitgenommen, sondern die Abschiebung von seiner Zustimmung abhängig gemacht haben. Die Behörde teilte mit, im Falle des Irakers habe eine „Rückführung ohne Sicherheitsbegleitung auf dem Luftweg durchgeführt werden“ sollen. Die sei mit dessen Zustimmung voraussichtlich reibungslos möglich gewesen – aber offenbar nicht gegen den Willen des Mannes. Offenbar scheiterte die Abschiebung am Personal: Wäre seine Begleitung auf dem Flug möglich gewesen, dann hätte die Polizei nicht seine Zustimmung einholen müssen.

Im absurden Deutschland unserer Zeit fragt dann wahrscheinlich die Polizei den auf frischer Tat ertappten Einbrecher: „Dürfen wir sie mitnehmen? Oder wollen sie sich in der Wohnung noch ein wenig umsehen?“

Es bleibt dabei: Deutschland schafft sich ab!

Bild oben: Abschiebungsversuch in München. Der Mann von der Elfenbeinküste wehrt sich und die Abschiebung wird abgebrochen. Foto: privat

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