Zuletzt aktualisiert 15. März 2020
Das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ hat den „Flügel“ der AfD um Björn Höcke jetzt offiziell vom rechtsextremen „Verdachtsfall“ zu einem „Beobachtungsfall“ hochgestuft. Das erklärte der Präsidenten der Behörde, Thomas Haldenwang, in Berlin. Damit einher geht eine entsprechende Erwähnung im „Verfassungsschutzbericht“, eine auch offizielle Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, also beispielsweise dem Abhören von Telefonen sowie der Einschleusung von V-Leuten, sowie berufliche Repressalien gegen Beamte, die für die AfD öffentlich in Erscheinung treten.
Selbstverständlich wird die AfD gegen die Beobachtung juristisch vorgehen, und ebenso selbstverständlich wird das Verfahren jahrelang dauern und den „Verfassungsschutz“ nicht davon abhalten, Fakten zu schaffen. Denn die V-Leute werden nur zum Teil benötigt, um zu „beobachten“. Zu einem anderen Teil schaffen sie die Beobachtungsgründe selbst, pflanzen also der AfD jenen „Rechtsextremismus“ ein, den die Behörde bei der Partei festzustellen beabsichtigt. So haben sie das schon immer gemacht: bei den Republikanern in den 90er Jahren, bei pro Köln sowie bei pro Deutschland und bei anderen – und genau so machen sie es jetzt wieder.
Aber Politik und Medien haben im Umgang mit der AfD vor lauter Konkurrenzpanik einen Fehler gemacht: Sie haben es versäumt, sich steigerungsfähig zu halten. Sie beschimpfen die AfD ohnehin bereits bis zum Anschlag. Das kann auch nach der Erwähnung der Partei im „Verfassungsschutzbericht“ nicht mehr viel schlimmer werden.
Die praktischen Auswirkungen des offiziellen Extremismus-Verdikts werden sich deshalb in Grenzen halten. Und ohnehin gilt für jeden, der Politik für Deutschland machen will: Erst das Gehirn einschalten, dann in die Tasten hauen oder den Mund aufmachen!
Die AfD bekennt sich zu demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien. Sie ist nicht nur nicht „rechtsextrem“, sondern wahrscheinlich die letzte Chance zur Verteidigung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland!
Bild oben: AfD-Banner gegen die Beobachtung durch den „Verfassungsschutz“.