Zuletzt aktualisiert 9. Januar 2021
Viele tausend Einzelhandelsgeschäfte, die derzeit coronabedingt geschlossen sind, werden in den kommenden Monaten Pleite gehen. Die Aufhebung der Pflicht, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, verschiebt das Problem, vermag es aber nicht zu lösen. Kurzarbeit verhindert derzeit bei vielen kleinen und mittelständischen Einzelhändlern, die ihre Läden schließen mussten, sofortige Massenentlassungen. Aber Kurzarbeit ist kein Dauerzustand.
In dieser Situation versucht Bundesfinanzminister Olaf Scholz, bestimmten Einzelhändlern billiges Geld zukommen zu lassen über eine Institution der Nachkriegszeit, die älter ist als die Bundesrepublik Deutschland selbst: die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Diese Förderbank bietet derzeit deutschen Unternehmen Kredite zu traumhaften, nicht marktüblichen Konditionen an. Bis zu 300.000 Euro werden ausgeschüttet, auf die zwei Jahre lang keine Tilgungen zu leisten sind. Danach bleiben dem Darlehensnehmer bis zu sieben Jahre Zeit für die Rückzahlung mit nur drei Prozent Zinsen. Daran kann keine Bank etwas verdienen. Dem Programm kommt „eine zentrale Rolle in der Abwehr der Krisenfolgen für Unternehmen und Beschäftigte“ zu, sagt Olaf Scholz.
Beantragung und Ausschüttung der Corona-Kredite erfolgen nicht über die KfW, sondern über die Hausbank des antragstellenden Unternehmens, die selbst keinerlei Risiko trägt, denn der Staat haftet für den Kredit zu 100 Prozent. Unabhängig hiervon ist die Hausbank gesetzlich verpflichtet, eine Chance-Risiko-Abwägung für die Kreditvergabe vorzunehmen und den Kredit nur zu vermitteln, falls diese Abwägung für die Bank positiv ausfällt. Dieses Erfordernis bezieht sich auf die gesamte Kreditsumme, obwohl das Geld von der KfW kommt und nicht von der Hausbank selbst.
Und da ist der Haken: Ein Kredit, an dem die Bank nichts verdient, für den sie aber in Krisenzeiten ein zumindest normales, vielleicht aber sogar erhöhtes Risiko trägt, weist immer einen Überschuss der Risiken gegenüber den Chancen für die Bank aus. Denn bei einem Kredit, an dem die Bank nichts verdient, ist ihre Chance gleich Null, während andererseits jede Kreditvergabe immer irgendein Risiko hat.
Damit die Chance-Risiko-Relation für die Bank positiv ausfällt, muss neben den allgemeinen Anforderungen an die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers offenbar ein weiteres Kriterium erfüllt sein: Er muss bereits bei Banken verschuldet sein. Bankschulden kippen die Chance-Risiko-Relation in Richtung Kreditzusage. Denn die Rettung eines verschuldeten Unternehmens mit billigem KfW-Geld, für das der Steuerzahler haftet, erhöht die Chance für die Bank, ihre zu normalen, einträglichen Konditionen vergebenen Darlehen vom Schuldner zurückzubekommen.
Stellt ein bis unter den letzten Dachziegel verschuldetes Unternehmen einen Corona-Kreditantrag, dann stehen also dessen Chancen ziemlich gut, frisches und billiges Geld von der KfW zu erhalten. Antragsteller aber, die bislang bei keiner Bank Schulden haben, müssen damit rechnen, unter Verweis auf die für das Geldinstitut und die KfW negative Chance-Risiko-Relation eine Kreditabsage zu erhalten, auch, wenn sie ansonsten alle Kriterien für die Kreditvergabe erfüllen.
Die Finanzkrise von 2007 lässt grüßen: Wen und was rettet derzeit die KfW mithilfe staatlicher Ressourcen? – Wieder einmal die Banken und deren schon vergebene Kredite, während Arbeitsplätze offenbar nach wie vor weniger wichtig sind.