Zuletzt aktualisiert 18. Februar 2021
Der Landkreis Hildesheim hat gewisse Probleme mit Roma vom Balkan. Früher hätte man sie Zigeuner genannt. Unklar ist, woher sie genau kommen. Die Behörden des Kosovo, Serbiens und Nord-Mazedonien können oder wollen die Identität der kinderreichen Familie nicht bestätigen. Sie selbst beteuern, es täte ihnen leid, dass sie nicht nachweisen können, wer sie sind und woher sie stammen – brauchen aber trotzdem Geld und ein Dach über dem Kopf. Vom deutschen Staat. Von dem auch sonst?
Das bewertete ganz offenbar ein Verwaltungsbeamter im Jahr 2015 als frech, mit der Folge, dass die nicht unbedeutenden Sozialleistungen der Großfamilie seither gekürzt wurden für den (kaum abzuschätzenden) Zeitraum, des es braucht, um den Nachweis ihrer Identität zu erbringen. Gekürzt, wohlgemerkt. Nicht auf Null gesetzt.
Aber auch kürzen ist unzulässig, entschied zunächst in erster Instanz das Sozialgericht Hildesheim. Dieses Urteil bestätigte jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, wie die „taz“ freudig erregt berichtet. Nun muss für ein halbes Jahrzehnt nachgezahlt werden.
Dazu seien zwei Fragen erlaubt:
Wie soll die Einreise von Straftätern nach Deutschland verhindert werden, wenn der deutsche Staat rechtlich dazu angehalten ist, auch Personen mit ungeklärter Identität Aufenthalt und Versorgung zu gewähren?
Wie sollen die Behörden bei ungeklärter Identität sicherstellen, dass die zu versorgenden Personen nicht in verschiedenen Regionen mit jeweils anderer (Schein-)Identität Sozialleistungen beziehen?
Rhetorisch könnte man zudem noch die Frage stellen: Hat die Justiz noch alle Tassen im Schrank?