Zuletzt aktualisiert 5. März 2021
Der „Verfassungsschutz“ missachtet den Rechtsstaat. Das hat die Bundesinnenminister Horst Seehofer unterstellte Behörde jetzt schwarz auf weiß vom Verwaltungsgericht Köln bescheinigt bekommen. Dem Plauderdienst – „Geheimdienst“ kann man ihn offenbar auch mit viel gutem Willen nicht mehr nennen – ist gerichtlich aufgegeben worden, auf eine Einstufung der AfD als sogenannter „rechtsextremer Verdachtsfall“ sowie auf die Ausspähung der Oppositionspartei mit geheimdienstlichen Mitteln zu verzichten. Das war nötig geworden, weil sich das Amt an eine zuvor abgegebene „Stillhaltezusage“ nicht gehalten hat – oder nicht halten konnte, weil in dem Saustall einfach nichts geheim bleiben kann.
Unfreiwillig offenbaren die Behörde und ihr politischer Chef, der Bundesinnenminister, damit der Öffentlichkeit, worum es bei der Arbeit des „Verfassungsschutzes“ eigentlich geht: Um Zersetzung von Opposition und um Öffentlichkeitsarbeit für die Konsensparteien. Und die kann natürlich kurz vor wichtigen Landtagswahlen auf keinen Fall ruhen, nur um irgendwelchen unpassenden rechtlichen Anforderungen zu genügen. Das ist dann zwar rechtswidrig, aber eben genau das, was Politik und Massenmedien hören und sehen wollen.
Ich selbst hatte jahrelang ein eigenes Kapitel im „Verfassungsschutzbericht“ des Landes Nordrhein-Westfalen und wurde darin öffentlich als „Rechtsextremist“ gebrandmarkt. Dagegen habe ich erfolgreich das Verwaltungsgericht Düsseldorf angerufen und die Berichte einstampfen lassen (AZ 22 K 3124/04). Die Behörde hat danach aber keineswegs auf den Einsatz von V-Leuten gegen mich und auf meine Ausspähung mit nachrichtendienstlichen Mitteln verzichtet. So blieb mir seit den 1980er Jahren der Spaß erhalten, jahrzehntelang ununterbrochen die Bekanntschaft von Bankrotteuren, gescheiterten Existenzen, Hochstaplern und anderen Versagern machen zu dürfen, die wirtschaftlich darauf angewiesen sind, sich ab und zu von einem V-Mann-Führer ein paar Geldscheine zustecken zu lassen, für die sie Berichte über mein Wohlbefinden, meine politischen Ansichten, meinen Sarkasmus, die Entwicklung meines Körpergewichts und meine Prognosen zur künftigen politischen Entwicklung in Deutschland abzuliefern haben. Ich bin also sozusagen ein unfreiwilliger, unbezahlter Regierungsberater, dessen Äußerungen früher oder später in irgendeiner Akte landen, die irgendwann mal für irgendeinen Entscheidungsprozess herangezogen wird. Wobei ich nur hoffen kann, dass die V-Leute („V“ steht übrigens für „Versager“) meine wertvollen Ratschläge sachlich halbwegs richtig übermitteln. Deshalb sage ich immer: Abgehört werden ist mir lieber, dann wird wenigstens nichts verfälscht.
Ist der „Verfassungsschutz“ ein Idiotenhaufen? Eindeutig: Ja! Ansonsten hätte er sich 22 K 3124/04 nicht eingehandelt, und die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln auch nicht.