Zuletzt aktualisiert 5. März 2021
Alexander Gauland (Fraktionsvorsitzender AfD) und Tino Chrupalla (AfD-Vorsitzender) zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Beobachtung der #AfD durch den #Verfassungsschutz mit anschließender Einordnung durch Frank Bräutigam (ARD-Rechtsexperte) aus Karslruhe.