Zuletzt aktualisiert 16. März 2021
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Gesetzentwurf gegen „Feindeslisten“ entschärft, um kriminellen „Antifa“-Banden die Arbeit zu erleichtern und ihnen auch künftig die Führung von „Feindeslisten“ zu ermöglichen. Die „taz“ berichtet, „zivilgesellschaftliche Aufklärung“ solle legal bleiben, „auch wenn in anprangernder Form konkrete Namen genannt werden“. Und das Blatt führt selbstentlarvend weiter aus:
„Allerdings kann die neue Strafnorm, die eigentlich gegen Rechtsextremisten gedacht war, noch immer auch gegen die Antifa eingesetzt werden. Das liegt zum einen an Teilen der Antifa, die es mehr oder weniger offen billigen, wenn Gewalt gegen Nazis eingesetzt wird. In einem solchen Umfeld kann das Outing von Nazis leicht als verkappte Aufforderung zur Gewaltanwendung interpretiert werden.
Doch auch die Konstruktion der neuen Strafnorm bleibt problematisch, weil sie gar nicht auf die Absichten der Handelnden abstellt. Vielmehr soll es genügen, wenn die Weitergabe von Namen ‚geeignet ist‘, dass die Betroffenen der Gefahr von schweren Straftaten ausgesetzt werden. Die Absenkung der Strafbarkeitsschwelle soll Beweisschwierigkeiten vermeiden.
Das kann aber auch Folgen für die praktische Arbeit der Antifa haben. Wenn sie etwa einen Nazi-Kader outet, um ihn in der Nachbarschaft, im Sportverein und am Arbeitsplatz unmöglich zu machen, dann kann dies bereits strafbar sein. Es genügt, dass die Justiz dies für ‚geeignet hält‘, auch zu Gewaltattacken anzustacheln.“
Tatsächlich versucht sich der Gesetzgeber gerade an einer Quadratur des Kreises, die politisch schwierig und rechtsstaatlich unmöglich ist. Linke Kader sollen vor rechtsextremem Terror geschützt werden, ohne den linksextremen Terror gegen rechte oder als rechtsstehend wahrgenommene Personen – beispielsweise aus dem Spektrum der AfD oder von Kritikern der Coronamaßnahmen der Bundesregierung – zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung und ihre publizistischen Helfer verabschieden sich damit offen und unverhohlen vom Konzept eines weltanschaulich neutralen Rechtsstaates, der Extremisten jeder Schattierung in die Schranken weist und jede Art von politisch motivierter Gewaltanwendung ächtet.
Zumindest ein Teil der hier handelnden Personen geht offenbar davon aus, die bestehenden politischen Verhältnisse nicht mehr halten zu können, ohne einer rot lackierten SA größtmögliche Handlungsfreiheiten einzuräumen. So verkommt der Gesetzgeber zum Helfer und Anstifter ideologisch motivierter Straftäter, deren „Kampf gegen rechts“ offenbar als unverzichtbar bewertet wird.