„Querdenker“ im Visier des „Verfassungsschutzes“

„Querdenker“ im Visier des „Verfassungsschutzes“

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Zuletzt aktualisiert 26. März 2021

Die „Querdenker“-Bewegung „könnte zum Verdachtsfall von Verfassungsschutzbehörden erklärt werden“, zunächst zumindest in Thüringen, später aber auch bundesweit. Mit dieser Äußerung zitiert der gewöhnlich gut informierte Szene-Journalist Frank Jansen im „Tagesspiegel“ eine Sprecherin des Innenministeriums des Landes Thüringen. Parallelen zur Entwicklung bei der AfD sind unübersehbar. Auch die Beobachtung dieser unerwünschten Oppositionspartei durch den „Verfassungsschutz“ begann in Thüringen.

Nominell soll der „Verfassungsschutz“ Aktivitäten aufklären, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. Deren Werte ergeben sich nicht direkt aus dem Verfassungstext, sondern sind im Wege der Rechtsfortbildung durch den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes im SRP-Verbotsurteil ausformuliert worden. Zu schützen und anzuerkennen sind demnach:

Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung.

  • Die Volkssouveränität.
  • Die Gewaltenteilung.
  • Die Verantwortlichkeit der Regierung.
  • Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Die Unabhängigkeit der Gerichte.
  • Das Mehrparteienprinzip.
  • Die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Keines dieser Themen wird von den „Querdenkern“ auch nur tangiert. Sie verfolgen offensichtlich weder ein totalitäres – also gegen Gewaltenteilung, Mehrparteienprinzip usw. – gerichtetes Weltbild, noch favorisieren sie überhaupt irgendein bestimmtes Verständnis vom Staat. Dafür ist diese Demonstrationsbewegung viel zu heterogen. Der Verdacht der „Verfassungsfeindlichkeit“ ist hier – wie auch bei der AfD – offensichtlich willkürlich konstruiert und an den Haaren herbeigezogen.

Der „Verfassungsschutz“ degeneriert zu einem Repressionsinstrument gegen jeden, der offiziös als politisch unerwünscht zur Kenntnis genommen wird. Seine Aktivitäten haben ganz offensichtlich zum erheblichen Teil mit der Abwehr politischer Extremisten nichts mehr zu tun. Er mutiert zu einem Element zwar nicht autoritärer, aber chaotischer Herrschaft, geprägt von Willkür.

Ein Gutes aber hat der aktuelle Amoklauf des etablierten Politikbetriebs gegen seine Kritiker: Die Fassade der Scheindemokratie bröckelt nicht mehr nur, sie bricht – früher oder später.

Bild oben: Die „Querdenker“ sind offensichtlich das Gegenteil einer totalitären Bewegung. Mit ihrer Beobachtung gleitet der „Verfassungsschutz“ ins Chaos ab. Foto: CC-Lizenz, Wald-Burger8

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