Zuletzt aktualisiert 8. Mai 2021
Der sächsische „Verfassungsschutz“ stuft seit dem 7. Mai 2021 PEGIDA Dresden als „erwiesen extremistische Bestrebung“ ein. Die Behörde teilt dazu offiziell mit: „Es liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich Pegida im Laufe der Jahre zu einer verfassungswidrigen Bewegung entwickelt hat.“ Das berichtet die „Bild“-Zeitung.
Diese Formulierung lässt tief blicken. Denn in einem Rechtsstaat entscheiden allein unabhängige Gerichte über die Verfassungswidrigkeit einer Partei oder Organisation. Folge der gerichtlichen Feststellung der Verfassungswidrigkeit sind im Regelfall deren Verbot und Auflösung, einschließlich der Einziehung des Vermögens. Das öffentliche Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – vom Hakenkreuz bis zur PKK-Fahne – wird im § 86 a StGB unter Strafe gestellt. Den Innenministern der Länder und ihren Abteilungen, zu denen die Landesämter für „Verfassungsschutz“ gehören, kommt dagegen ausdrücklich nicht das Recht zu, über die Verfassungswidrigkeit einer Organisation zu bestimmen.
Soweit nun die sächsische Landesbehörde glaubt, eine entsprechende Kompetenz an sich ziehen zu können, missachtet sie die Gewaltenteilung. Die Missachtung der Gewaltenteilung ist ein eindeutiges Indiz für politisch motivierten Extremismus: Wer so redet und handelt, will offenbar ohne Rücksicht auf die im Grundgesetz festgelegten Regelungen mehr Macht bei sich konzentrieren, als er ihm von Rechts wegen zusteht. Im Falle des sächsischen Landesamtes für „Verfassungsschutz“ sollte also vielleicht das Bundesamt die Beobachtung der Behörde aufnehmen?
Die diesbezüglich in Dresden tätigen Beamten wissen offenbar nicht, was rechtens ist, aber sie wissen, was der politische und massenmediale Betrieb von ihnen erwartet. Wer auch immer den Mund aufmacht – ob Zuwanderungskritiker oder Skeptiker gegenüber bestimmten Corona-Maßnahmen – wird als Extremist und potentieller Verfassungsfeind ins Visier genommen. Sein Telefon wird geortet und abgehört, seine eMails werden mitgelesen. V-Personen werden in seiner Nähe disponiert, und ein Teil von ihnen sorgt im Bedarfsfall selbst für die zu ermittelnden, extremistischen politischen Inhalte.
Wer so handelt, verhöhnt die Mütter und Väter des Grundgesetzes. Er missachtet die Gewaltenteilung und bekämpft das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die in Art. 9 Abs. 1 GG garantierte Vereinigungsfreiheit. Die Grenzüberschreitung von der ganzen Demokratie zur halben Diktatur ist offenbar in Deutschland in vollem Gange.