10 Jahre Haft für IS-Unterstützerin Jennifer W.

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Zuletzt aktualisiert 26. Oktober 2021

Die 30-jährige IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Niedersachsen ist vom Oberlandesgericht München nach zweijährigem Prozess zu 10 Jahren Haft wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge verurteilt worden. Sie soll nicht eingeschritten sein, als ihr Mann ein fünfjähriges jesidisches Kind – die Tochter ihrer jesidischen Haussklavin – im Hof ihres Hauses im Irak angekettet und der sengenden Sonnenhitze ausgesetzt habe, bis es verdurstet sei. Der Prozess gegen ihren Mann läuft noch.

Die Anklage beruht auf einer Aussage der Haussklavin, die das Martyrium und den Tod ihrer Tochter vor Gericht eindrucksvoll schilderte. Die Verteidigung dagegen behauptete, das Mädchen sei nicht gestorben, sondern erst in ein Krankenhaus und dann außer Landes nach Syrien gebracht worden. Beweise für diese Version blieb die Angeklagte schuldig.

Der 8. Strafsenat des OLG München hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, und billig war der Prozess auch nicht, der 77 Verhandlungstage beanspruchte. Am Ende schenkten die Richter der versklavten Jesidin Glauben und nicht der sklavenhaltenden Angeklagten.

Das Verfahren zeigt die Grenzen dessen auf, was deutsche Gerichte im Zusammenhang mit einem muslimischen Schreckensregime am anderen Ende der Welt leisten können. Das Problem ist die sichere Aufklärung des Sachverhalts. Ein größerer Schaden als derjenige, der entstehen würde, falls in einigen Jahren aus Syrien eine Jugendliche auftauchen würde, von der es hieße, sie sei das übelebende Kind der jesidischen Sklavin, ist schwer vorstellbar.

Besser wäre es, zur Schreckenswelt der islamischen Staaten den größtmöglichen Abstand zu halten. Das würde zunächst einmal die Überwindung der arabisch- und türkisch-islamischen Parallelwelten in unserem Land voraussetzen, aus denen heraus Brückenköpfe in die islamischen Staaten gebildet worden sind.

Die sich gerade neu formierende Bundesregierung will offenbar einen anderen Weg gehen und mit einem leicht zugänglichen „Bürgergeld“ für jedermann den multi-kulturellen Sozialstaat ausbauen. Mal ganz abgesehen von der Frage, wer das bezahlen soll, würde damit ein handfester Anreiz für noch mehr Armutszuwanderung geschaffen werden und damit für den Ausbau der islamischen Diaspora in Deutschland. Wer und was dabei mit gefördert wird, hat der Münchener Prozess gegen Jennifer W. eindrucksvoll gezeigt.

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