Köln: Wie die Justiz einen kosovarischen Todesfahrer verhätschelt

Köln: Wie die Justiz einen kosovarischen Todesfahrer verhätschelt

Kommentare deaktiviert für Köln: Wie die Justiz einen kosovarischen Todesfahrer verhätschelt

Zuletzt aktualisiert 11. Februar 2023

In Köln hat am 7. Januar 2023 um 23:15 Uhr auf der Siegburger Straße im Stadtteil Deutz ein 21-jähriger Kosovare einen 62-jährigen Mann aus Köln-Porz angefahren. Er ließ sein Opfer auf der Straße liegen und beging Fahrerflucht. Der Fußgänger starb.

Überführt werden konnte der Täter aufgrund von am Tatort zurückgebliebenen Trümmerteilen seines rund 90.000 Euro teuren Fahrzeugs, eines Mercedes-Benz C 63 S AMG mit 510 PS. Von derjenigen Version dieses Coupé, der die aufgefundenen Teile zugeordnet werden konnten, wurden bundesweit nur 270 zugelassen. Die musste die Polizei reihum überprüfen, bis sie in einer Garage in Köln-Mülheim fündig wurde und auf den PS-Protzer mit passendem Schadensbild traf.

Nur den Fahrer selbst konnten die Beamten leider nicht ausfindig machen. Er hält sich dummerweise selten dort auf, wo er gemeldet ist – und er meidet den Kontakt zur Polizei. Deshalb konnte er sogar noch nach der Todesfahrt wochenlang seinen Führerschein behalten, der von den Behörden zur Einziehung ausgeschrieben worden war.

Dass sich der Todesfahrer nun doch noch von seinem Lappen trennen musste, wird von der Kölner Staatsanwaltschaft und in einem am 10. Februar erschienenen Artikel vom Kölner „Express“ als großer Erfolg gefeiert.

Dem Plan, ihn festzunehmen und vor Gericht zu stellen, vermochte die Strafjustiz bislang nicht näher zu treten. Der Tote konnte zum Unfallhergang nichts mehr sagen. Der Todesfahrer, den die Polizei laut Medienberichten der Autoposer-Szene zuordnet, will sich nicht äußern. Zeugen gibt es keine. Folgerichtig könnte ja auch der Fußgänger an seinem Tod selbst schuld gewesen sein, lässt die Staatsanwaltschaft verlauten.

Wie kommt ein 21-jähriger eigentlich an einen 510-PS-Mercedes? Bin ich der Einzige, der nicht versteht, warum Todesfahrt und Fahrerflucht für einen Haftbefehl nicht ausreichen? Sind in Köln alle verrückt geworden?

Und vor allem: Wofür brauchen wir eine solche Klientel in Deutschland?

Foto oben und Video unten: Mit diesem 510-PS-Coupé fuhr ein 21-jähriger Kosovare einen 62-jährigen Kölner tot. Er flüchtete vom Unfallort. Kein Grund für einen Haftbefehl?

Diesen Beitrag teilen: