Todesfahrer vom Ku’damm nicht schuldfähig

Todesfahrer vom Ku’damm nicht schuldfähig

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Zuletzt aktualisiert 23. April 2023

Am 8. Juni 2022 raste ein Armenier mit seinem PKW im Herzen Berlins durch eine Menschenmenge am Kurfürstendamm. Eine Lehrerin aus Hessen starb, 16 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, darunter eine schwangere Frau. Im Fahrzeug des Todesfahrers wurden wirre Pamphlete gefunden. Ein politischer oder religiöser Hintergrund der Tat wurde nicht ermittelt.

Stattdessen stellte das zuständige Berliner Strafgericht am 21. April 2023 die Unzurechnungsfähigkeit des 30-Jährigen Täters fest und ordnete dessen Einweisung in die Psychiatrie an. Sowie einen lebenslangen Führerscheinentzug. (Az. 522 Ks 5/22)

Der vorsitzende Richter Thomas Groß beschrieb den Todesfahrer als einen schwerkranken Menschen, dessen „Zerfall voranschreite“. Die „Legal Tribune Online“ schreibt dazu:

„Der Mann sei bei der Begehung der Taten aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung mindestens vermindert steuerungsfähig gewesen, nicht ausschließbar sei seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit komplett aufgehoben gewesen, so die Beurteilung des Gerichts. Er sei im Sinne von § 20 Strafgesetzbuch (StGB) nicht schuldfähig gewesen. Die Kammer hat sich damit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen. Wer ohne Schuld handelt, kann nach dem deutschen StGB nicht bestraft werden.“

Der Täter Gor V. – in den Massenmedien meist als Gor H. bezeichnet – geht als Deutscher in die Kriminalstatistik ein. Im Jahr 2005 wurde er erstmals in Berlin registriert und zehn Jahre später eingebürgert. Dem stand auch nicht entgegen, dass er im Jahr zuvor, 2014, eines Diebstahls überführt und dafür von einem Jugendrichter verwarnt worden war. Dem folgten Verfahren wegen häuslicher Gewalt und die Diagnose einer chronischen paranoiden Schizophrenie bei einem Aufenthalt in der Psychiatrie Anfang 2020. Schon damals wurde ihm eine „akute Eigen- und Fremdgefährdung“ bescheinigt.

Trotzdem entließen ihn die Ärzte in die Freiheit.

Gegen seine Erkrankung musste Gor V. im Jahr 2022 Medikamente einnehmen. Die hatte er am Tag der Todesfahrt abgesetzt.

Merke: Es ist offenbar nicht immer die Leistungselite, für die Deutschland als Zuwanderungsland attraktiv erscheint.

Foto oben: Gor V. bei seiner Festnahme am 8. Juni 2022. Zwei Jahre zuvor wurde bei ihm in der Psychiatrie eine „akute Eigen- und Fremdgefährdung“ bescheinigt. Aber die Ärzte ließen den Armenier laufen. | Urheber: privat

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