Zuletzt aktualisiert 23. August 2023
Der graue und der orange Lappen sind ab dem 20. Januar 2033 nicht mehr gültig. Seit Jahren schon werden sie etappenweise umgetauscht: Jahrgang für Jahrgang wird dazu angehalten, das Papier-Dokument gegen eine handliche Plastikkarte einzutauschen. Aber das will gut überlegt sein.
Denn im besten Deutschland aller Zeiten ist niemand vor Überraschungen gefeit. Und zwar leider auch nicht vor derjenigen Überraschung, dass der Führerschein bei der Umtauschaktion eingezogen wird. Das hört sich wie eine absurde Verschwörungstheorie an, ist es aber nicht.
Vor allem auf Rentner haben es die Behörden abgesehen. Sind alte Leute überhaupt noch fahrtauglich? Oder vielleicht schon tüddelig? – Dann wird es gefährlich …
Das gleiche gilt für Fälle, in denen eine Erkrankung des Autofahrers aktenkundig geworden ist. Der Fahrzeuglenker könnte ja vergessen, seine Medikamente einzunehmen. Davor soll die Allgemeinheit geschützt werden. Wer ab und zu einen Joint raucht, der darf ohne weiteres ein Kraftfahrzeug lenken, aber wer beispielsweise die Volkskrankheit Diabetes vor den Behörden nicht erfolgreich verborgen hat, dessen Führerschein kann beim Umtausch eingezogen werden.
Schorch Scheiblecker hat es als einen der ersten erwischt. Ihm hat die Behörde eine vorformulierte Verzichtserklärung übersandt, die er unterschrieben an das Amt zurücksenden sollte, um den Beamten die Arbeit zu erleichtern: Hätte er sich darauf eingelassen, dann wäre seine Fahrerlaubnis jetzt weg.
Die Behörden führen eine Liste mit sogenannten „Signalkrankheiten“. Mit dieser Liste klären sie die Daten jedes Bürgers ab, der seinen Führerschein umtauschen will. Der Umtausch kann zur Falle werden, falls der Fahrzeugführer an folgenden Krankheitsbildern leidet:
An mindestens einer dieser Krankheiten leiden mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.