Zuletzt aktualisiert 5. September 2023
Wer Grund hat zu der Annahme, er habe im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten, muss sich auf eine üble juristische Schlammschlacht einlassen, um seine Ansprüche durchzusetzen – oder damit kostenpflichtig zu scheitern. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, könnte annehmen, im Vorteil zu sein. Aber das erweist sich häufig als Trugschluss.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat zu Impfschäden eine sehr optimistische Zahl veröffentlicht. Demnach sollen nur 0,02 Prozent aller Menschen, die in Deutschland gegen Corona geimpft wurden, durch die Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Bei 65 Millionen Geimpften wäre das aber immerhin 13.000 offiziell eingestandene Geschädigte.
Die für Impfschäden sachlich zuständigen Versorgungsämter erkennen aber nur sehr wenige Fälle an. Die „tagesschau“ berichtet:
„Die Entschädigung reicht von der Übernahme von Heil- und Krankenbehandlungen über Rehabilitationsleistungen bis hin zu einer monatlichen Rentenzahlung. Zuständig sind die Versorgungsämter. Aber auch hier muss bei einem Antrag die Kausalität, also der Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden, belegt sein. In Bayern wurden zum Beispiel bis Mitte Juli rund 2.250 Anträge bei den Versorgungsämtern eingereicht. 1.190 wurden bearbeitet und 105 anerkannt. Diese Quote bewegt sich im Bundesdurchschnitt von rund zehn Prozent.“
Das heißt: Wer den materiellen Aspekt eines Impfschadens reguliert haben will, muss im Regelfall die Gerichte bemühen. Und das kann teuer werden.
Rechtsschutzversicherungen glauben nun, ein Schlupfloch gegen die Übernahme von Prozesskosten im Zusammenhang mit Impfschäden gefunden zu haben. Ihre Geschäftsbedingungen schließen häufig Fälle aus, bei denen es geht um „Schäden, die durch Bio-, Nano- oder Gentechnologie entstanden sind“. Und genau in diese Kategorie ordnen sie Impfschäden ein.
Als eine der ersten Rechtsschutz-Versicherungen beruft sich jetzt die AUXILIA auf den Gentechnologie-Passus in ihren AGB und behauptet:
„Zweifelsfrei handelt es sich bei dem mRNA-Impfstoff vom Anspruchsgegner Biontech, Comirnaty, um einen solcher, welcher durch Gentechnologie entstanden ist.“
Damit sind viele Impfgeschädigte jetzt dreifach belastet: Zur gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt das Erfordernis, die Rechtsschutzversicherung zu verklagen, um danach das Versorgungsamt oder den Impfstoffhersteller vor den Kadi zu ziehen. Sie werden also viel Lebenszeit bei Ärzten, im Krankenhaus, bei Rechtsanwälten und vor Gericht zubringen.