Zuletzt aktualisiert 9. November 2023
Die AfD ist derzeit laut Meinungsumfragen in Sachsen-Anhalt mit 33 Prozent der Wählerstimmen die stärkste politische Kraft vor der CDU mit 32 Prozent. Zeitgleich bewertet das Landesamt für „Verfassungsschutz“ die Partei jetzt als „gesichert rechtsextremistisch“, wie zuvor bereits in Thüringen. Der Geheimdienst macht für sich das Recht geltend, sie mit V-Personen unterwandern und Telefone von AfD-Repräsentanten abhören zu dürfen.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik des „Verfassungsschutzes“ stehen Äußerungen von AfD-Vertretern zur Zuwanderungspolitik der deutschen Regierungen insbesondere seit der von Angela Merkel veranlassten Grenzöffnung von 2015. Die Wertungen der Behörde laufen darauf hinaus, ausschließlich eine Politik der offenen Grenzen, des Multi-Kulturalismus und des Kosmopolitismus als verfassungskonform zu interpretieren und alle Forderungen nach einer hiervon abweichend restriktiven Zuwanderungspolitik in den Bann des völkischen Kollektivismus zu tun.
Vordergründig konzentriert sich die Begründung des Extremismus-Vorwurfs auf Begriffe, die einzelne Vertreter der AfD in freier Rede außerhalb des offiziellen Parteiprogramms als Synonyme für Ausländer verwendet haben, wie insbesondere „Invasoren“, „Eindringlinge“, „Passdeutsche“ und „kulturfremde Versorgungsmigranten“. Diese Begrifflichkeit weicht allerdings nicht signifikant von der Wortwahl führender sogenannter „Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaats“ ab, die das Amt gegen Extremisten zu verteidigen beansprucht.
Franz-Josef Strauß (CSU) beispielsweise warnte bereits in den 1980er Jahren:
„Es strömen die Tamilen zu Tausenden herein, und wenn sich die Situation in Neukaledonien zuspitzt, dann werden wir bald die Kanaken im Land haben.“
Heinrich Lummer (CDU) zeigte durchaus gegenüber Ausländern insgesamt eine gewisse Distanz als er äußerte:
„Wenn Ausländer eine Bereicherung sind, dann können wir schon seit langem sagen: Wir sind reich genug.“
Helmut Schmidt (SPD) sorgte in seiner Amtszeit als Bundeskanzler für Minus-Zuwanderung. Er hat uns alle rechtzeitig gewarnt:
„Die Vorstellung, dass eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müsste, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“
Objektiv sind die Vorwürfe gegen die AfD offensichtlich absurd. Trotzdem wird zweifellos die gesamte Partei schon lange geheimdienstlich unterwandert, und sie wird früher oder später auch offiziell bundesweit vom „Verfassungsschutz“ als „gesichert rechtsextremistisch“ bewertet werden. Die Behörde hat einen politischen Kampfauftrag zu erfüllen. Darüber sollte sich niemand Illusionen machen.
Hiernach wird dann ein Bundesverfassungsgericht über die Sache urteilen, dessen Richter zur einen Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt werden. Wie auch immer das ausgeht: Die AfD wird durch das Verfahren auf lange Sicht unter offensichtlichem Missbrauch staatlicher Ressourcen ins öffentliche Zwielicht gesetzt.
Foto oben: Catherine Schmiedel und Björn Höcke sind Repräsentanten der AfD. Der „Verfassungsschutz“ wirft der Partei vor, ein „ethnokulturell homogenes Staatsvolk“ anzustreben. Die Absurdität des Vorwurfs mag für normal urteilsfähige Menschen offensichtlich sein, aber ist sie auch den Richtern am Bundesverfassungsgericht vermittelbar? | Bildrechte bei Catherine Schmiedel