Zuletzt aktualisiert 25. Januar 2024
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil Az. 2 BvB 1/19 vom 23. Januar 2024 die in „Die Heimat“ umbenannte NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Die Entscheidung hat kaum praktische Auswirkungen, weil die Partei aufgrund schlechter Wahlergebnisse ohnehin keine staatlichen Zuwendungen mehr erhält.
Die NPD orientiert sich seit den 1990er Jahren an verfassungsfeindlichen politischen Prinzipien. Damals gelang es dem Bundesamt für „Verfassungsschutz“, seinen V-Mann Udo Holtmann in die Positionen des amtierenden NPD-Parteivorsitzenden zu hieven. Spätestens danach hatte die Behörde selbst die Möglichkeit, die Inhalte der NPD zu bestimmen, wovon sie in der absehbaren Art und Weise Gebrauch machte.
Denn es ist selbstverständlich irrig, anzunehmen, der „Verfassungsschutz“ würde den Rechtsextremismus bekämpften. Der „Verfassungsschutz“ fördert und kontrolliert rechtsextremistische Aktivitäten. Wäre das anders, dann hätte sich die NPD längst aufgelöst.
Der bekannte Jurist Dr. Christian Rath erkennt einen Zusammenhang zwischen dem Karlsruher Verfahren in Sachen Parteienfinanzierung und der AfD. Er sieht darin eine „Generalprobe mit der NPD“: „Mit Blick auf die AfD“ sei „das Instrument des Ausschlusses einer verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Finanzierung jetzt voll einsetzbar“, stellt Rath fest.
Der Ausschluss einer unerwünschten politischen Partei von staatlichen Geldmitteln ist erstmals in Belgien im Jahr 2004 erfolgreich vollzogen worden. Dort hatte der Staat einen Polizisten in den Vlaams Belang eingeschleust, der sich zunächst politisch eher zurückhaltend äußerte, um dann die im Parlament vertretene Partei mit rassistischen Inhalten zu kontaminieren. Der Vlaams Blok löste sich 2004 auf, nachdem ihn der belgische Oberste Gerichtshof von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschloss. Kurz darauf gründete er sich als Vlaams Belang neu.
Für die AfD ist es wichtig, sich auf einen langen Abwehrkampf gegen Zersetzungsaktivitäten des „Verfassungsschutzes“ einzustellen. Dafür werden nicht nur, aber auch die politischen Verbündeten vom Vlaams Belang, mit denen die AfD im Europaparlament eine Fraktionsgemeinschaft bildet, wertvolle Hinweise geben können.
Meine publizistischen Aktivitäten sind in früheren Jahren im „Verfassungsschutzbericht“ des Landes Nordrhein-Westfalen als „rechtsextremistisch“ bewertet worden. Dagegen habe ich erfolgreich das Verwaltungsgericht Düsseldorf angerufen und die Einstampfung der Berichte erreicht (Urteil 22 K 3124/04 vom 21.11.2006).
Wichtig ist dabei auch immer, sich nicht einschüchtern zu lassen. Der „Verfassungsschutz“ bewertet seit gut 30 Jahren meine umfangreiche öffentliche Berichterstattung über verschiedene Aktivitäten der Behörde als einen Versuch, „den demokratischen Rechtsstaat insgesamt und systematisch zu delegitimieren“. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht geurteilt hat. Nicht wir, sondern die Geheimdienste selbst beschädigen Demokratie und Rechtsstaat!
Foto oben: Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, der das Urteil zur NPD-Finanzierung gesprochen hat. Bildrechte: Bundesverfassungsgericht