Zuletzt aktualisiert 13. Februar 2024
Die Zahl der niedergelassenen Ärzte in Deutschland wird Jahr für Jahr kleiner. Die Krankenkassen bezahlen ihre Leistungen oft schleppend oder gar nicht, der Staat stellt ihnen mit Regeln und Abgaben nach. Von ihnen wurde in der Coronazeit völlig selbstverständlich erwartet, kaum erprobte, umstrittene Corona-Impfstoffe an ihre Patienten zu verspritzen. Wer sich weigerte, dem drohten Sanktionen.
Ärzte, die damals mitgelaufen sind, können jetzt zur Kasse gebeten werden. Aber nicht von ihren Patienten, sondern von den staatlichen Versorgungsämtern. Die Sache klingt wie ein Stück aus dem Tollhaus.
Vom Beginn der Impfwelle an stellte der Staat die Impfstoffhersteller frei von dem Erfordernis, Impflinge entschädigen zu müssen, falls die verabreichten Substanzen sie körperlich schädigen würden. Die Versorgungsämter sollten es richten. Impfschäden würden ja ohnehin nicht auftreten, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach behauptet. Oder vielleicht ganz selten, schob er nach. Jetzt werden es – jeweils nach zähen Verfahren, in denen sich die Behördenvertreter drehen und winden – immer mehr Fälle, in denen Impfgeschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen wird.
Die Haftungsfreistellung bei Impfschäden gilt nur im Verhältnis der Geschädigten zu den Impfstoffherstellern. Die Versorgungsämter dagegen haben einen Erstattungsanspruch für ihre Leistungen, und zwar gesamtschuldnerisch gegen die Pharmahersteller und gegen die Ärzte, die ihren Patienten deren Produkte verabreicht haben.
Nun schlagen die Behörden zu und holen sich auch von den Ärzten das von ihnen für Entschädigungen vorgestreckte Geld zurück. Noch nehmen das die Ärzte gelassen hin und reichen die Zahlungsaufforderungen an ihre Haftpflichtversicherung weiter. Die zahlt in bislang allen bekannt gewordenen Fällen und nimmt dann ihrerseits den jeweiligen Impfstoffhersteller in Regress.
Was aber, wenn von denen die ersten finanziell schlappmachen? Was, wenn dann die Arzthaftpflichtversicherungen nach Schlupflöchern suchen, um die Leistungsübernahme zu verweigern? Hat vielleicht der Arzt schuldhaft nicht richtig darüber beraten, dass ein Impfstoff nur eine bedingte Zulassung hat? Hat er grob fahrlässig gehandelt? Dann könnte die Sache an ihm hängen bleiben.
Und in diesem Fall würde es spannend werden: Karl Lauterbach und der deutsche Politikbetrieb haben im deutschen Gesundheitssystem Minen gelegt, von denen jetzt noch nicht absehbar ist, ob und ggf. wann sie hochgehen werden.