OVG Münster gibt grünes Licht für Beobachtung der AfD

OVG Münster gibt grünes Licht für Beobachtung der AfD

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Zuletzt aktualisiert 13. Mai 2024

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage der AfD gegen die Unterwanderung der Partei durch V-Leute des „Verfassungsschutzes“ sowie die Einstufung der Gesamtpartei als „rechtsextremen Verdachtsfall“ sowie verschiedener Teile der Partei als „gesichert rechtsextrem“ zurückgewiesen (Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22, Urteil vom 13. Mai 2024). Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig wurde nicht zugelassen.

Mehr hätten die Münsteraner Richter nicht tun können, um gegenüber der politischen Klasse ihre Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Die AfD kann dennoch die nächste Instanz in Leipzig anrufen, dabei dann allerdings lediglich noch die Überprüfung des Urteils auf Formfehler hin auslösen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist hochzufrieden mit der Justiz und kommentiert:

„Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind. Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.“

Bemerkenswert ist, dass sie es für nötig hält, die Unabhängigkeit des Gerichts zu betonen. Die Personalentscheidungen am OVG Münster trifft das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unter Landes-Minister Dr. Benjamin Limbach vom Bündnis 90/Die Grünen.

Die zentrale Schwäche des Verfahrens war die Beweisaufnahme. Die gab es nämlich nicht. Alle Zuordnungen politischer Inhalte zur AfD übernahm das Gericht so, wie der „Verfassungsschutz“ sie beigesteuert hatte, ohne zu überprüfen, ob beispielsweise V-Personen der Behörde an deren Ausformulierung mitgewirkt haben. Die AfD verwende „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen“, stellte das Gericht in seinem Urteil fest, wie die „Legal Tribune Online“ berichtet. Ob aber eben diese Begrifflichkeiten tatsächlich das Programm der AfD sind, mochte das Gericht nicht aufklären lassen.

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