Polizisten dürfen Verdächtige nicht nach der Herkunft fragen

Polizisten dürfen Verdächtige nicht nach der Herkunft fragen

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Zuletzt aktualisiert 18. Mai 2024

Bei vielen Deutschen herrscht Unzufriedenheit mit Polizei und Justiz. „Warum greifen die nicht härter durch? – Das fragt sich mancher bei Straftaten mit multi-kulturellem Hintergrund. Eine einheitliche Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Mancher Beamte befürwortet möglicherweise den Weg der multi-kulturellen „Toleranz“. Andere sind vielleicht eingeschüchtert.

Letzteres dürfte wohl auch auf einen Berliner Polizisten zutreffen, der im Rahmen einer eher harmlosen Verkehrskontrolle einen Fahrradfahrer auf der Straße des 17. Juni im Herzen Berlins nach seiner Herkunft gefragt hat. „Aus Bochum“, antwortete Syed N., der im Verdacht stand, während der Fahrrad-Fahrt mit einem Smartphone telefoniert zu haben. Das genügte dem Polizisten nicht, der wissen wollte, welcher Herkunft Syed N. ist.

Diese Nachfrage des Polizisten brachte dem Mann aus Bochum eine Entschädigungszahlung in Höhe von 750 Euro nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ein. So entschied es das Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil vom 15.04.2024, Az. 21 C 252/23).

Der Polizist musste sich außerdem bei Syed N. entschuldigen. Süffisant schreibt dazu die „Legal Tribune Online“:

„Es ist das erste Urteil dieser Art, in dem das Gericht die Berliner Polizei auch darüber belehrte, was eine richtige Entschuldigung ausmacht.“

In Berlin sieht das Gesetz für „Diskriminierungsfälle“ eine Beweislastumkehr vor. Behauptet irgendjemand einigermaßen schlüssig eine Diskriminierung, dann müssen die Beamten beweisen, dass sie nicht diskriminiert haben.

Im Fall des Mannes aus Bochum ist sich das Gericht laut Urteilsbegründung sicher: Die Frage nach seiner Herkunft „beruht überwiegend wahrscheinlich auf der Wahrnehmung des Klägers durch den Beamten als eine Person mit Migrationshintergrund und unter Zuschreibung von rassistischen Merkmalen“.

Ein Grund mehr, in Deutschland besser nicht Polizist zu werden!

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