Cum-Ex-Strafverfahren gegen Scholz-Geprächspartner Olearius eingestellt

Cum-Ex-Strafverfahren gegen Scholz-Geprächspartner Olearius eingestellt

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Zuletzt aktualisiert 7. Juli 2024

Das Landgericht Bonn hat am 24. Juni 2024 das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Hamburger Warburg-Banker Christian Olearius eingestellt. Das Gericht sieht den früheren Bankchef als nicht verhandlungsfähig an. Ein Gutachter hatte bescheinigt, die Aufmerksamkeit des 82-jährigen könne jeweils nicht länger als 45 Minuten am Stück in Anspruch genommen werden. Angesichts der Fülle der anstehenden Beweisaufnahmen sei das Verfahren dadurch undurchführbar geworden, urteilten die Richter.

Olaf Scholz kann durchatmen. Wahrscheinlich bleibt ihm eine Vernehmung über den Inhalt von drei Gesprächen erspart, die er als Regierender Bürgermeister von Hamburg ausweislich der Tagebuchaufzeichnungen des damals noch umfassend konzentrationsfähigen Spitzen-Bankers mit Olearius geführt hat. Dabei soll es um dies und das gegangen sein – etwas Genaues weiß man nicht. Olearius sagt nichts, und Olaf Scholz hat bekanntlich Erinnerungslücken.

Im Raum steht die Vermutung, die Warburg Bank habe sich durch illegale Cum-Ex-Aktivitäten steuerliche Vorteile in Höhe von 280 Millionen Euro verschafft. Davon sollen allerdings unter Mitwirkung von Christian Olearius rund 230 Millionen ausgeglichen worden sein. Womit immer noch eine Differenz von 50 Millionen bliebe.

Was aber nun wirklich gewesen ist, müsste nicht mehr ermittelt werden, falls es bei der Verfahrenseinstellung bleibt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Das berichtet die Legal Tribute Online.

In Hamburg wird gemunkelt, Olearius sei von Anfang an der falsche Angeklagte gewesen. Er habe sozusagen nur „Kraft Amtes“ und symbolisch vor Gericht gestanden. Die eigentlichen Täter seien andere gewesen, jüngere.

Auch dazu könnte möglicherweise Olaf Scholz etwas sagen, wenn er nur nicht so ein verdammt schlechtes Gedächtnis bei Steuer-Bagatellen im dreistelligen Millionen-Bereich hätte.

Bei weniger prominenten Zeugen in einem Strafverfahren hätten Juristen über Beugehaft nachdenken können. Denn ein Zeugnisverweigerungsrecht hat Scholz selbstverständlich nicht. Aber wer würde schon aus dem Justizbetrieb heraus derart schwere Geschütze gegen den amtierenden Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland auffahren wollen?

Es ist wirklich erstaunlich, wie sich schwere Straftat-Vorwürfe im besten Deutschland aller Zeiten in Wohlgefallen auflösen, wenn die Verdächtigen nicht gerade Höcke heißen und es nicht um Kapitalverbrechen wie beispielsweise Meinungsäußerungsdelikte geht, sondern nur um ein wenig Geld, das in der Staatskasse fehlt.

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