„Compact“-Verbot aufgehoben – tritt Nancy Faeser jetzt zurück?

„Compact“-Verbot aufgehoben – tritt Nancy Faeser jetzt zurück?

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Zuletzt aktualisiert 17. August 2024

Das Bundesverwaltungsgericht hat die sofortige Vollziehbarkeit des „Compact“-Verbots aufgehoben und damit Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellose politische Niederlage bereitet (Beschluss Az. 6 VR 1.24 vom 14.08.2024). Ihr Rücktritt wäre danach normalerweise nur noch eine Formalität. Fraglich ist allerdings, wie weit die Missachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien durch die politische Klasse geht und ob die Frau Ministerin nicht doch versuchen wird, an ihrem hochdotierten Posten festzukleben.

Nancy Faeser und ihr Ministerium schätzen offenbar die Pressefreiheit gering. Das ist der Kern der Kritik am „Compact“-Verbot, den der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht ausdrücklich so formuliert, auf den er aber faktisch hinausläuft. Das Bundesverwaltungsgericht formuliert es in einer Presseerklärung so:

„Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.“

Mit dieser Begründung ist auch ein mögliches Verbot der Jungen Alternative (JA) vom Tisch, das der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum kürzlich erst öffentlich gefordert hatte. Denn das Bundesinnenministerium und die Innenminister der Länder büßen durch den Beschluss des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes ihren vermeintlichen Vorteil ein, bei unklarer Sachlage erstmal Fakten schaffen und für Verwüstung sorgen zu können, bis dann im Verfahren zur Hauptsache einige Jahre später so oder so entschieden wird. Das macht einen bedeutenden Unterschied aus!

Offenbar sind die Richter an den höheren deutschen Gerichten doch noch mutig genug, rechtsstaatliche Prinzipien gegen allzu dreiste Versuche der politischen Okkupation zu verteidigen. Ein Sieg für den Rechtsstaat auf ganzer Linie!

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