Zuletzt aktualisiert 21. August 2024
Am 20. August 2024 hat die Polizei in Jena den Notstand erklärt und eine Wahlkampfveranstaltung der AfD mit Björn Höcke verboten. Rund 2.000 teilweise gewalttätige Gegendemonstranten hatten eine Situation herbeigeführt, zu der die Polizei mitteilt:
„Seitens der Gegenproteste, die in der Spitze mit circa 2.000 Teilnehmern besucht waren, kam es zu mehreren Sitzblockaden sowie auch strafbaren Handlungen. Die polizeilichen Maßnahmen wurden darauf orientiert und differenziert abgestimmt. Insgesamt sind 12 Straftaten und eine Ordnungswidrigkeit aufgenommen worden. Die Teilnahme des Herrn MdL Höcke musste aufgrund der Vielzahl an Personen und der unübersichtlichen Lage vor Ort kurzfristig abgesagt werden.“
Die hier verwendete Formulierung, nach der die AfD-Veranstaltung „vor Ort kurzfristig abgesagt werden“ musste, ist irreführend. Die Polizei ist nicht berechtigt, politische Versammlungen „abzusagen“, sie kann lediglich im Falle eines Notstands, der hier offenbar durch Straftaten der Regierungsdemonstranten herbeigeführt worden ist, eine Versammlung auflösen, wobei sie rechtmäßig die Versammlung der Störer, hier also der AfD-Gegner, aufzulösen hat, nicht aber die rechtmäßige, störungsfreie Versammlung der AfD.
Zumindest ein Teil der Regierungsdemonstranten wird ständig aus Steuergeldern finanziert, die den Altparteien nahestehenden Organisationen zufließen. Dass solche staatlich teilfinanzierten Organisationen Beiträge zur Begehung von Straftaten und zur Aushebelung der Versammlungsfreiheit im Wahlkampf leisten, greift Demokratie und Rechtsstaat an.
Die AfD hat die Möglichkeit, im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes in Jena feststellen zu lassen. Das macht zwar die Ereignisse vom 20. August 2024 nicht ungeschehen. Aber es stellt der Polizei die Aufgabe, bei künftigen Einsätzen ihre Kräfte großzügiger zu bemessen, um nicht erneut eine Notstandssituation entstehen zu lassen, was bei 2.000 nur teilweise gewaltbereiten Regierungsdemonstranten ohne weiteres möglich sein sollte.
Für Donnerstag, den 22. August 2024, hat die „Antifa“-Szene auf Flugblättern um 16:00 Uhr im Stadtpark Neustadt Orla kaum verhohlen die Ermordung von Björn Höcke angekündigt. Abzuwarten bleibt, ob hier die Polizei erneut eine Notstandssituation entstehen lässt. Anlass der Mordankündigung ist ein Sommerfest der AfD, bei dem Björn Höcke sprechen soll. Wir werden über den Verlauf der Veranstaltung berichten.
Bild oben: Kaum verhohlener Mordaufruf der staatlich teilfinanzierten „Antifa“ gegen Björn Höcke – mit Ort, Datum und Uhrzeit.