Dresdener Anwältin des Solinger Messermörders wird bedroht

Dresdener Anwältin des Solinger Messermörders wird bedroht

Kommentare deaktiviert für Dresdener Anwältin des Solinger Messermörders wird bedroht

Zuletzt aktualisiert 9. September 2024

Im August erstach der 26-jährige Araber und sunnitische Moslem Issa al Hasan aus Syrien in Solingen drei Menschen. Polizei und Medien nahmen die Verfolgung auf. Bereits nach kurzer Zeit wurde der Tatverdächtige von Fahndern der Polizei festgenommen, weil er sich auffällig verhielt. Verschiedene richtige, aber auch falsche Darstellungen über ihn kamen in Umlauf, wie beispielsweise die Behauptung, er habe sich selbst der Polizei gestellt.

Issa al Hasan reiste 2022 über die Balkanroute nach Deutschland ein und beantragte Asyl. Bevor er deutschen Boden betrat, hielt er sich in Bulgarien auf. Dorthin sollte er ohne Überprüfung der von ihm vorgetragenen Asylgründe im Sommer 2023 abgeschoben werden, weil nach dem Dubliner Abkommen dasjenige EU-Land für sein Verfahren zuständig war, dessen Boden er als erstes betreten hat.

Dagegen wehrte sich Hasan trickreich mit anwaltlicher Hilfe – und mit Erfolg. Er war am Tag seiner Abschiebung nicht anzutreffen. Vier Tage später meldete er sich dann aber selbst bei den deutschen Behörden und reichte eine Klage gegen seine Abschiebung ein. Die Behörde reagiert, wie erwartet, gewährt ihm den sogenannten „subsidiären Schutz“, quartiert ihn erneut auf Kosten des Steuerzahlers in einem Asylbewerberheim ein, und zwar in Bielefeld – und unternahm keinen weiteren Versuch, ihn nach Bulgarien abzuschieben.

Wäre Hasan untergetaucht, statt sich zu stellen, hätten die Behörden 18 Monate Zeit gehabt, ihn nach Bulgarien zurück zu führen. In diesem Fall hätte er bei jeder Polizeikontrolle befürchten müssen, aufzufliegen und doch noch abgeschoben zu werden.

Mit dem humanitär begründeten „subsidiären Schutz“ untergräbt die politische Klasse die Möglichkeiten des geltenden Asylrechts und treibt dadurch die Zahl der in Deutschland lebenden Asylbewerber in die Höhe.

Im August 2024 veröffentlichte die „Bild“-Zeitung den Namen der Rechtsanwältin, die Issa al Hasan so vortrefflich beraten hat: Annika Bargenda, bei einer Dresdner Kanzlei tätig in den Bereichen Straf-, Zivil- und Asylrecht. Journalisten durchleuchten, dass sie bundesweit Asylbewerbern zu einem „subsidiären Schutz“ verhilft, und sie schreiben von einem „lukrativen Geschäftsmodell“.

Seither hat Annika Bargenda Polizeischutz und beklagt sich: „Mich erreichen massivste Bedrohungen über Anrufe, WhatsApp, Instagram, Facebook – alle Kanäle, die sie sich vorstellen können.“ Das berichtet das „Anwaltsblatt“.

Dabei war ihre Vergütung im Fall Issa al Hasan lediglich dreistellig, aber nicht vierstellig. Jede Pflichtverteidigung in einem Strafverfahren oder auch ein durchschnittlicher Zivilprozess bringt mindestens einen vierstelligen Betrag ein. Davon fließt ein erheblicher Teil in den laufenden Betrieb der Anwaltskanzlei.

Rentabel werden Asylrechtsfälle für Rechtsanwälte, die nicht gerade aus dem Wohnzimmer heraus arbeiten, sondern in einen normalen Kanzleibetrieb eingebunden sind, nur dadurch, dass sie eine Vielzahl gleichartiger Mandate einsammeln. Deshalb schreibt die Anwältin in Dresden einen Schriftsatz für einen Mandanten in Bielefeld, den sie in Varianten auch an vielen anderen Orten verwenden kann.

Wo für Anwälte ein auch nur kleiner Anreiz geschaffen wird, etwas zu verdienen, stellt sich in kurzer Zeit ein Überschuss an Juristen ein, die um die Mandate konkurrieren. Nicht dies, sondern der Unwille der politischen Verantwortlichen, dem Asylmissbrauch ein Ende zu bereiten, ist das Problem.

Als sich Issa al Hasan 2023 nach vier Tagen, an denen er verschwunden war, bei den Behörden meldete, um seine Klage einzureichen, nachdem seine Abschiebung bereits verfügt war, hätten die Beamten ihn höflich bitten müssen, Platz zu nehmen. Dann hätten sie sich über seinen Status erkundigen und Grenzschutzbeamte für die Durchsetzung seiner Ausweisung herbeirufen sollen. Und dann wäre er abgeschoben worden und hätte ja gerne noch von Bulgarien aus dagegen prozessieren können, falls er daran in diesem Fall noch ein Interesse gehabt hätte.

Dann würden die Opfer von Solingen noch leben.

Foto oben: Issa al Hasan, der mutmaßliche Mörder von Solingen

Diesen Beitrag teilen: