Hassausbruch nicht strafbar

Zuletzt aktualisiert 28. November 2024

 

Dieser Hassausbruch des Frankfurter Fußball-Funktionärs Peter Fischer war nicht strafbar, hat die Staatsanwaltschaft Köln entschieden. Denn die Äußerungen seien „nicht notwendigerweise ernst gemeint“ und deshalb weder Volksverhetzung, noch ein Aufruf zu einer Straftat. Wesentliche Auszüge aus der Einstellungsverfügung finden Sie hier verlinkt.

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