Zuletzt aktualisiert 29. Dezember 2024
Der Countdown zur Bundestagswahl am 23. Februar läuft, nachdem der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag offiziell aufgelöst hat. Dem folgte ein mehr als befremdlicher Vorgang: In einer sechsminütigen Stellungnahme zur Begründung seiner Entscheidung hat sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier offen in den Bundestagswahlkampf eingemischt und indirekt mit der Möglichkeit einer Wahl-Annullierung gedroht.
Sechs Minuten lang erläuterte Frank-Walter Steinmeier (SPD), warum er das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angeordnet hat. Er redete viel über Demokratie und forderte, dass der Wahlkampf „fair und mit transparenten Mitteln“ geführt werden solle. So weit, so floskelhaft.
Doch dann kam er zum Thema und verwies auf die Wahl in Rumänien. Diese wurde vor drei Wochen unter dem Vorwand annulliert, die Wahl sei „von außen“ über die sozialen Medien (u.a. TikTok) manipuliert worden. Hintergrund: Der patriotische, nicht offen russlandfeindliche und parteilose Kandidat Călin Georgescu hatte die Wahl klar gewonnen.
Angst vor Elon Musk
Eine angebliche Wahlmanipulierung findet laut Steinmeier aktuell „offen und unverhohlen“ auch in Deutschland auf der reichweitenstarken Plattform X statt. Eine Anspielung darauf, dass der künftige Chefberater von US-Präsident Donald Trump und X-Eigner Elon Musk auf Englisch u.a. gepostet hatte: „Nur die AfD kann Deutschland retten.“
Kaum verklausuliert ermahnte Steinmeier die Bürger, die Altparteien zu wählen, weil davon eine stabile Regierungsbildung abhänge.
Überdies positionierte sich der Bundespräsident gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der Musk immerhin noch zugestanden hatte, dass die Meinungsfreiheit hierzulande „auch für Milliardäre“ gelte, nachdem dieser den deutschen Regierungschef einen „unfähigen Narren“ genannt und im Zusammenhang mit dem Magdeburger Weihnachts-Blutbad den Rücktritt von Scholz verlangt hatte.
Kann Steinmeier die Wahl annullieren?
Im Kern bleiben von der sechsminütigen Erklärung des Bundespräsidenten aber drei bemerkenwerte Anmaßungen übrig:
1.) Die Wahl könnte aufgrund „äußerer Einflüsse“ annulliert werden.
2.) Diese „äußeren Einflüsse“ würden bereits vorliegen.
3.) Der Bürger solle gefälligst die Altparteien wählen.
Die Frage stellt sich: Kann der Bundespräsident tatsächlich die Wahl annullieren? Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Im Grundgesetz findet sich hierzu nichts. ABER:
Der „grüne“ Habeck-Vertraute Klaus Müller, mächtiger Chef der Bundesnetzagentur, könnte, wenn ihm das Ergebnis nicht passt (etwa zu wenig Stimmen für die „Grünen“, zu viele für die AfD?), den Verdacht von Wahlbeeinflussung im Netz äußern und das Wahlergebnis öffentlich infrage stellen. Der „Digital Services Act“ (DSA) der EU, für dessen Umsetzung Müller in Deutschland zuständig ist, räumt ihm weitreichende Vollmachten ein, darunter auch die Löschung von Inhalten im Internet. Die Wahlen selbst für „ungültig“ erklären, könnte allerdings auch dieser Habeck-Vertraute nicht. Dafür bräuchte es einen formalen Einspruch.
Wie könnte es zur Wahl-Annullierung kommen?
Das Wahlergebnis anfechten könnte beispielsweise die Bundeswahlleiterin Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Ihre Behörde untersteht dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD). Aber auch „jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter“, so das Wahlprüfungsgesetz, könnte Einspruch einlegen.
Wie geht es dann weiter?
Zuerst befasst sich der Wahlprüfungsausschuss des neu gewählten Deutschen Bundestages mit dem Einspruch oder den Einsprüchen. Das Gremium bereitet dann die Entscheidung des gesamten Parlaments vor. Der neu gewählte 21. Deutsche Bundestag könnte gegebenenfalls in letzter Konsequenz gegen seine eigene Wahl stimmen und die Wahl wäre annulliert.
Festzuhalten bleibt:
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat einmal mehr durchblicken lassen, wie tief die Verunsicherung des politischen Establishments angesichts der bevorstehenden Neuwahlen zu sitzen scheint. Mit seinen alarmistischen Warnungen vor angeblicher ausländischer Einflussnahme versucht er offenbar, auch die Wähler massiv zu verunsichern. Besonders irritierend muss dabei Steinmeiers Verweis auf die annullierte Präsidentschaftswahl in Rumänien erscheinen. Was als vermeintlich russische Desinformationskampagne behauptet wurde, riecht laut weitgehend totgeschwiegener Investigativ-Recherchen eher nach einer hausgemachten Manipulation der rumänischen Regierungspartei PNL.
Dass Steinmeier ausgerechnet das Beispiel Rumänien heranzieht, um vor ausländischer Wahlbeeinflussung zu warnen, mutet vor diesem Hintergrund geradezu grotesk an.
Noch fragwürdiger erscheint der Angriff des Bundespräsidenten auf die Plattform X, die angeblich „offen und unverhohlen“ Einflussnahme betreibe. Diese dürfte aus Steinmeiers Sicht wohl vor allem darin bestehen, dass auf dem Musk-Portal inzwischen auch konservative Stimmen unzensiert zu Wort kommen dürfen.
FAZIT: „Die Wahlentscheidung treffen allein die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, betonte Steinmeier in seiner Rede. Angesichts der massiven Manipulierung der öffentlichen Meinung durch den öffentlich-rechtlichen Medienapparat und staatlich finanzierte Desinformationsportale (z.B. „Correctiv“) ist diese Aussage des Bundespräsidenten an Zynismus kaum noch zu überbieten!