Zuletzt aktualisiert 7. März 2025
Kurz nach der US-Präsidentschaftswahl ging Mark Zuckerberg nach Canossa ins Weiße Haus, tat öffentlich Abbitte für Sperren von Facebook-Seiten seiner Anhänger, zahlte dafür 25 Millionen US-Dollar Entschädigung und gelobte Einsicht und Besserung für die Zukunft. In Europa dagegen werden weiterhin Facebook-Seiten von Trump-Unterstützern gesperrt. Die Meinungsfreiheit des Meta-Konzerns gilt nur für US-Bürger, nicht für Europäer.
So hat Facebook am 6. Oktober 2024 auch unsere Seite facebook.com/SignalFuerDeutschland/ ohne Angabe von Gründen gesperrt. Sie hatte 29.840 Follower und wurde monatlich von etwa 500.000 bis einer Million Nutzern besucht. Jetzt endete unser Versuch, die Sperre per Einstweiliger Verfügung durch ein deutsches Gericht aufheben zu lassen, mit einem Rückschlag: Nach dem Landgericht Berlin hat auch das Oberlandesgericht (Kammergericht) die deutsche Justiz in dieser Sache für unzuständig erklärt und uns darauf verwiesen, in Irland am europäischen Sitz des Meta-Konzerns zu klagen. (Beschluss 10 W 100/24)
Das werden wir nicht tun. Die Erfolgschancen in der Sache tendieren dort gegen Null, während in Deutschland aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) klar ist, dass Facebook nicht berechtigt war, unsere Seite ohne Angabe von Gründen zu sperren.
Die nachgeordneten Gerichte verfolgen eine Strategie konsequenter Arbeitsvermeidung, indem sie sich in den Fällen für unzuständig erklären, in denen Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken irgendetwas mit politischen Vereinen oder Parteien zu tun haben. Bestimmungen, die eine Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der von Zensurmaßnahmen Geschädigten bestimmen, seien „auf Vereine und politische Parteien in Ermangelung einer Regelungslücke auch nicht entsprechend anwendbar“, formuliert das Gericht in seinem oben verlinkten Beschluss auf Seite 3 oberhalb des Punktes „B.“.
Für eine Sache nicht zuständig zu sein, ist das Beste, was einem Gericht passieren kann. Dagegen hätten wir keine Chance, falls nicht der Bundesgerichtshof 2021 anders geurteilt hätte.
Gegen diese Unzuständigkeits-Rechtsprechung müssen wir den Weg durch die Instanzen gehen bis zum Bundesgerichtshof und notfalls auch bis zum Bundesverfassungsgericht! Wenn wir das nicht tun, kann in Deutschland jedermann ohne Chance auf juristische Gegenwehr völlig willkürlich von den Betreibern sozialer Netzwerke zensiert werden, sofern er irgendetwas mit Vereinen oder politischen Parteien zu tun hat.
Wer sich politisch organisiert, soll also weniger Rechte haben als Privatpersonen ohne Vereins- oder Partei-Anbindung. Eine völlig absurde Rechtsprechung, die demokratischen Normen und dem Prinzip der freien Meinungsäußerung entgegengerichtet ist!
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So sah unsere Facebookseite aus: