Zuletzt aktualisiert 31. März 2025
Die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD sind einerseits von schwer zu überwindenden Kontroversen insbesondere um die Migrations-, Wirtschafts- und Sozialpolitik geprägt. Aber es gibt ein Thema, das Schwarz und Rot zusammenschweißt: Der politische und rechtliche Kampf gegen jeden, der ihnen die Plätze am staatlichen Tropf streitig machen könnte.
Deshalb sollen künftig Staatsbürger ihr passives Wahlrecht verlieren, falls sie wegen Volksverhetzung verurteilt worden sind. Was genau Volksverhetzung ist, lässt sich nicht immer ohne weiteres abgrenzen. Strafbar macht sich, wer „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“.
Geraten ein Türke und ein Deutscher in Streit und der Türke beschimpft seinen Kontrahenten als „Scheiß Deutscher“, dann ist das keine Volksverhetzung, weil die Deutschen in Deutschland (noch) nicht als Teil der Bevölkerung gelten, sondern als die Mehrheitsbevölkerung, die nicht unter dem Schutz des Volksverhetzungs-Paragraphen steht. Schimpft dann der Deutsche „Scheiß Türke“ zurück, kann er bald nicht mehr für ein Parlament kandidieren, denn genau eine solche Äußerung ist Volksverhetzung.
Zudem soll die Verbreitung von allem unter Strafe gestellt werden, was die Obrigkeit als eine „Lüge“ auffasst – vor allem in den sozialen Netzwerken. „Desinformation und Fake News“ bedrohten die Demokratie, schreiben die Koalitionäre in einer Niederschrift zu ihren Verhandlungen. Und weiter: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. (…) Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“
Das heißt: Facebook, X, YouTube, Instagram & Co. müssen alles wegzensieren, was nicht der offiziellen Vorstellung von Wahrheit entspricht. Wer also beispielsweise auf dem Höhepunkt der Pandemie-Maßnahmen behauptet hätte, der Corona-Virus sei von Menschen in einem Labor im chinesischen Wuhan gezüchtet worden, hätte sich damit möglicherweise strafbar gemacht.
Ein neuer Anlauf für ein AfD-Verbotsverfahren ist da nur folgerichtig. Weite Teile der politischen Klasse fühlen sich offenbar westlichen, demokratischen Werten nicht mehr verpflichtet. Im Kampf ums politische Überleben ist ihnen jedes Mittel recht, um sich Kritiker und Konkurrenten vom Halse zu halten.
In dieser Situation wächst die Bedeutung einer breiter werdenden Gegenöffentlichkeit, zu der auch Signal für Deutschland e.V. gehört. Wir versorgen Sie jeden Tag mit sorgfältig recherchierten Nachrichten, Berichten und Informationen, die Sie weiterverbreiten können, ohne sich der Gefahr straf- oder zivilrechtlicher Nachteile auszusetzen. Zudem stellen wir für die Öffentlichkeit Bild- und Videomaterial bereit, das bei ordnungsgemäßer Quellenangabe von jedermann in den sozialen Netzwerken und auf eigenen Internetseiten eingebunden werden kann.
Dabei geht es uns nicht darum, die Grenzen des Sagbaren auszutesten. Wir veröffentlichen Nachrichten immer erst dann, wenn sie aus mehreren Quellen bestätigt worden sind, und wir warnen vor überspitzten Äußerungen, die als Vorwand für politische Repression dienen können.
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Gerade in der uns allen jetzt bevorstehenden Phase der stärksten möglichen politischen Repression – ausgehend von einer politischen Klasse, die um ihre Zukunft fürchtet, weil sie den Rückhalt in weiten Teilen der Bevölkerung verloren hat – ist unsere Öffentlichkeitsarbeit wichtiger als jemals zuvor. Deshalb meine Bitte an Sie:
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