Sylt-Gesang „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ war nicht strafbar

Sylt-Gesang „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ war nicht strafbar

Zuletzt aktualisiert 28. April 2025

Zu Pfingsten 2024 erschütterte ein verwackeltes Handy-Video aus Sylt die deutsche veröffentlichte Meinung. Vier angeheiterte junge Menschen sangen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zur Melodie von „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino. Der Bundespräsident zeigte sich erschüttert. Der Ort der Untat, das Club-Restaurant „Pony“, geriet in den Fokus bundesweiter medialer Aufmerksamkeit.

Tausende Nachahmer der spektakulär aufgebauschten Sylter Ereignisse sorgten für zahllose Nachbeben des Emotionsausbruchs auf Deutschlands bekanntester Ferieninsel. Mehrere Hauptdarsteller des Sylt-Videos verloren ihren Arbeitsplatz. Der polizeiliche Staatsschutz rotierte bundesweit und ermittelte gegen jeden, der den Sylter Lied-Text angestimmt hatte.

Selbstverständlich ermittelte die zuständige Staatsanwaltschaft in Flensburg auch gegen die vier Hobby-Sänger von Sylt, und zwar wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die aber lag nicht vor, und das Verfahren ist jetzt mit folgender Begründung eingestellt worden:

„Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten.“

Das berichtet die „Welt“.

Dringend zu empfehlen ist es, aus einer solchen Einstellungsverfügung nicht die falschen Schlüsse zu ziehen! Die Strafjustiz entscheidet immer den Einzelfall, und der kann mal so und mal anders liegen. Wäre beispielsweise bei dem Gesang ein Mensch fremder Nationalität zugegen gewesen, hätte der sich beleidigt fühlen können, und dann wären deshalb wahrscheinlich Strafbefehle erlassen worden.

Der junge Mann im Sylt-Video, der den rechten Arm verfänglich in die Höhe gehoben und mit seinen Fingern ein Hitler-Bärtchen nachgeahmt hat, wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen per Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro herangezogen. Wenn er schlau ist, widerspricht er dem Strafbefehl nicht. Die Strafe ist aus weniger als 90 Tagessätzen gebildet worden und wird deshalb nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.

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