Zuletzt aktualisiert 31. Januar 2020
Der Deutsche Bundestag hat die strafrechtliche Immunität zweier Abgeordneter aufgehoben. Der eine ist Alexander Gauland (AfD), dem Unrichtigkeiten in einer alten, privaten Steuererklärung vorgeworfen werden. Der strafrechtliche Vorwurf hat zwar keinen politischen Bezug, aber sein Fall läuft trotzdem in den Massenmedien rauf und runter.
Die andere ist Karin Strenz (CDU), die es gerade mal zu einer Notiz in der „Süddeutschen Zeitung“ gebracht hat. Ihr Fall ist hochpolitisch: Es geht um Lobbyismus und Bestechung im Zusammenhang mit Geld, das sie von der umstrittenen Regierung Aserbaidschans erhalten haben soll.
In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung. Eine Hausdurchsuchung und ein Straftatvorwurf sind kein Urteil.
Mit der Ungleichgewichtung beider Fälle in der öffentlichen Präsentation beweist der massenmediale wieder einmal seine Fähigkeit zur Einflussnahme auf die Stimmung in der Bevölkerung durch Manipulation der Tagesordnung. Der hochpolitische Ermittlungsfall X wird verschwiegen, der private Ermittlungsfall Y dagegen ins Scheinwerferlicht gestellt und in allen Details ausgeleuchtet.
Falls die Ermittlungen gegen Alexander Gauland im kommenden Jahr z.B. wegen Geringfügigkeit oder gar erwiesener Unschuld eingestellt werden sollten, wird es in der Berichterstattung der Massenmedien wieder nur für eine Fußnote reichen. Karin Strenz dagegen ist vor massenmedialer Vorverurteilung sicher: So ein kleines bisschen Korruption schert niemanden – es sei denn, der Tatverdächtige wäre Mitglied der AfD …
Foto: Alexander Gauland, CC-Lizenz, Olaf Kosinsky