Autoraser: Mord bleibt Mord

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Zuletzt aktualisiert 18. Juni 2020

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Grundsatz nach bestätigt, dass ein Autofahrer, der an einem illegalen Autorennen in der Stadt teilnimmt und mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem ein Mensch stirbt, dadurch zum Mörder werden kann. Die Entscheidung ist richtungsweisend für die deutsche Justiz und wird deutsche Gerichte für die absehbare Zukunft in gleichartigen Strafverfahren binden.

Das Strafurteil gegen Hamdi H. (damals 26 und Fahrer eines Audi A6, 225 PS) aus Berlin-Moabit ist damit rechtskräftig. Er hatte am frühen Morgen des 1. Februar 2016 unweit des Kurfürstendamms in Berlin mit 170 km/h den Jeep von Michael Warshitsky (69) gerammt und den pensionierten Arzt dadurch getötet. Michael war an der Kreuzung angefahren bei grün, für Hamdi H. zeigte die Ampel rot.

Michael war Vorsitzender des Bezirksverbandes Berlin-Mitte der Bürgerbewegung pro Deutschland. Er kam als ehemaliger Truppenarzt der Roten Armee vor rund 20 Jahren nach Deutschland, erwarb die deutsche Staatsbürgerschaft, engagierte sich bei Demonstrationen und an Infoständen gegen die Islamisierung Deutschlands – und hätte Hamdi H. sicher viel zu sagen gehabt, falls die beiden Gelegenheit gehabt hätten, sich kennenzulernen.

Hamdis Rennrivale Marvin N. (damals 24 Jahre und Fahrer eines AMG-Mercedes, 380 PS) aus Berlin-Marzahn muss erneut vor Gericht. Seine Verurteilung hob der BGH auf, „weil die Beweiswürdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die Tötung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht trägt“. In einer Erklärung zur Entscheidung 4 StR 482/19 erläutert der BGH hierzu:

„Das Landgericht hat sich lediglich mit dem Vorsatz betreffend einen durch den Mitangeklagten selbst verursachten Unfall auseinandergesetzt. Nicht belegt ist die mittäterschaftliche Zurechnung der Tat des Unfallverursachers. Dass die Angeklagten – wie das Landgericht gemeint hat – während des Zufahrens auf die Kreuzung den auf das Straßenrennen ausgerichteten Tatplan konkludent auf die gemeinsame Tötung eines anderen Menschen erweiterten, liegt angesichts ihrer Fokussierung auf das Rennen auch fern.

Gegen diesen Angeklagten wird das Landgericht deshalb in einem dritten Rechtsgang nochmals zu verhandeln haben.“

Dem Landgericht ist damit eine Anleitung an die Hand gegeben, wie es den Mord auch im Falle des Marvin N. bei der nun anstehenden erneuten Urteilsfindung so begründen kann, dass das Strafurteil Bestand haben wird.

Meinen langjährigen Freund und mutigen politischen Weggefährten Michael Warshitsky macht die Verurteilung nicht wieder lebendig. Aber sie hilft vielleicht, ein Mindestmaß an abschreckender Wirkung gegenüber anderen Autorasern zu entwickeln, die jetzt wissen, dass ihnen zumindest lebenslange Haft droht, falls ihre Fahrt für einen anderen Menschen tödlich endet.

Zu befürchten steht allerdings, dass die Selbstüberschätzung mancher junger Männer im Straßenverkehr noch lange weitere Todesopfer fordern wird, die der Zufall aussucht. Die moderne Motorentechnik ist nicht gemacht für Großkotze auf dem geistigen Niveau eines Frühmenschen. Diese Klientel passt nicht in den Dschungel der Großstadt. Für sie ist jedes Gerät gefährlich, das mehr als eine halbe Pferdestärke Leistung entwickelt. Cooler Pureair Kühlgerät

Hamdi H. & Co. gehören hier einfach nicht hin!

Manfred Rouhs



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