Karlsruhe stoppt Corona-Hilfsfonds der EU

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Zuletzt aktualisiert 28. März 2021

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Bundespräsidenten aufgegeben, ein Gesetz über Corona-Wiederaufbaufonds der Europäischen Union vorerst nicht zu unterzeichnen. Das höchste deutsche Gericht will sich vor einer endgültigen Entscheidung mit den Einzelheiten des EU-Vorhabens befassen, das die Vergemeinschaftung von 750 Milliarden Euro Schulden vorsieht. Die Gelder sollen verwendet werden für den Ausgleich von wirtschaftlich nachteiligen Folgen der Coronamaßnahmen europäischer Regierungen.

Die Richter folgten mit der Verfügung 2 BvR 547/21 einem Antrag der Initiative „Bündnis Bürgerwille“ des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke, der seit Jahren zum Teil durchaus erfolgreich juristisch gegen die Aufweichung der Stabilitätskriterien des Euro vorgeht. Lucke argumentiert, im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer der 27 an dem Fond beteiligten EU-Staaten müssten die übrigen, solventen Staaten mit dem Geld ihrer Steuerzahler für den Ausfall eintreten. Dieses Risiko sei verfassungs- und europarechtlich nicht vorgesehen.

Trotzdem hatte Finanzminister Olaf Scholz die Beschlussvorlage durchgewunken, ohne Bedenken anzumelden. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert ihn mit der Einschätzung, er „sei zuversichtlich, dass die Ratifizierung trotz angekündigter Verfassungsklagen zeitnah abgeschlossen werden könne“.

Danach sieht es derzeit nicht aus. Denn die Vereinbarung tritt erst in Kraft, wenn alle 27 beteiligten Länder sie gesetzlich verankert haben, und dagegen regt sich nicht nur in Deutschland politischer und juristischer Widerstand.

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