Zuletzt aktualisiert 8. Juni 2021
Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg ist gesetzgeberisch aktiv geworden, um künftig der Einbürgerung von Muslimen vorzubeugen, die sich als Antisemiten erwiesen haben. Das meldet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ zitiert den Juristen mit der Ankündigung:
„Im Staatsangehörigkeitsrecht sollte ausdrücklich geregelt werden, dass Einbürgerungen von Personen, die antisemitisch motivierte Handlungen vorgenommen haben, ausgeschlossen sind. (…) Wer öffentlich gegen Juden hetzt, die Existenz des Staates Israel infrage stellt oder die israelische Fahne verbrennt, der darf nicht deutscher Staatsbürger werden.“
Das klingt für gläubige Konsumenten der deutschen Massenmedien ebenso schön wie einleuchtend. Kluge, vorausschauend handelnde Politiker haben ein Problem erkannt und schaffen Abhilfe. Da kann ja jetzt eigentlich nichts mehr schiefgehen, oder?
Nun, die rechtlichen Bestimmungen zur Einbürgerung sollen dem Vorstoß zufolge ergänzt werden um den Satz: „Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn der Ausländer eine antisemitisch motivierte Handlung vorgenommen hat.“ Eng ausgelegt könnte er theoretisch zur Zurückweisung der Einbürgerungsbegehren annähernd aller Muslime führen. Denn wer sich zum Propheten Mohammed und seinem Glauben bekennt, wird die Folgenden Suren des Koran kaum ignorieren können:
„Die Juden haben laut Koran einst ihren Bund mit Allah gebrochen, wurden daher verflucht, weshalb man mit ihnen, mit Ausnahme von einigen wenigen, stets Betrug und Verrat erleben würde (5:12–13); die Juden hätten Gott verleumdet, seien deswegen verflucht und trachteten nur nach Unheil auf Erden (5:64); viele von ihnen seien Frevler (5:81); die Juden hätten von Moses unmögliche Dinge verlangt, damit sie ihm Glauben schenken, und seien deshalb bestraft worden (4:153); Muslime sollten keine Juden und Christen zu Freunden nehmen (5:51), vielmehr gegen sie kämpfen, bis sie erniedrigt Tribut an die Muslime entrichten (9:29).“
Aber das bloße Bekenntnis zum Islam wird selbstverständlich auch bei künftigen Einbürgerungen nicht als antisemitische Handlung gewertet. Deshalb wird die Gesetzesänderung keine erheblichen Auswirkungen im wirklichen Leben haben. Wetten dass..?!