Zuletzt aktualisiert 6. November 2021
Brigitte Bardot (87) ist wieder einmal von einem französischen Gericht wegen angeblich rassistischer Äußerungen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Sie muss 20.000 Euro Strafe zahlen. Das entschied ein Gericht der französischen Übersee-Provinz La Réunion, einer Insel im Indischen Ozean.
Bardot räumt selbst ein, aus Zorn über eine bestimmte Praxis im Umgang mit Hunden und Katzen Teile der Bevölkerung von La Réunion mit unangemessenen Formulierungen bedacht zu haben. Zornig hatte sie in einem Brief im März 2019 geschrieben, dortige Tierquäler seien eine „degenerierte Bevölkerung mit barbarischen Traditionen“. Es handele sich bei ihnen um „Eingeborene, die die Gene der Wilden bewahrt haben“. Zahlreiche deutsche „Qualitätsmedien“ berichten nun offenbar schadenfroh über ihre Verurteilung – verschweigen aber, worauf sich Bardots Äußerungen bezogen.
Das ist durchaus nachvollziehbar, denn zu viele Informationen könnten möglicherweise in der Öffentlichkeit Sympathien für Bardot hervorrufen. So dachten möglicherweise auch Journalisten des „Spiegel“, die einen entsprechenden Bericht veröffentlicht haben.
Beim „Spiegel“ könnte man es aber möglicherweise besser wissen, wenn man nur wollen würde. Und mal ins eigene Archiv schaut. Denn bereits im Jahr 2005 hat sich das Nachrichtenmagazin mit einer tatsächlich sehr gewöhnungsbedürftigen Praxis beschäftigt, die es nur auf La Réunion gibt:
Junge Männer schlagen große Haken durch die Körper lebender Hunde und Katzen, die sie an Seilen hinter ihren Booten durchs Meer ziehen, um Haie anzulocken. Die Haie fangen sie, um ihnen sodann – ebenfalls bei lebendigem Leib – die Flossen abzuschneiden, die als Delikatesse mit potenzsteigernder Wirkung gelten.
Fein ist das nicht. Trotzdem sah auch der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 keine Veranlassung, auf eine entsprechende Petition hin den französischen Nachbarn dazu aufzufordern, diese unschöne Praxis zu unterbinden.
Bild oben: Brigitte Bardot, Foto von 2019, CC-Lizenz, Libelle