Zuletzt aktualisiert 23. Januar 2022
Im sächsischen Landtag braut sich ein seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch nicht dagewesener Anschlag auf die Unabhängigkeit des Richteramtes in Deutschland zusammen. Einflussreiche Kräfte im Lager der Altparteien planen eine Richteranklage gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der ins Richteramt zurückkehrt, nachdem sein Bundestagsmandat ausgelaufen ist.
Innerhalb des etablierten politischen Spektrums wäre das ein ganz normaler Vorgang: Die Legislaturperiode ist vorbei, der Beamte kehrt an seine Dienststelle zurück. Bei Prof. Dr. Bernd Lucke hat das noch funktioniert, wenn auch ruckelig. Im Falle von Jens Maier wollen sächsische Landtagsabgeordnete nun erst dessen Wiedereinführung ins Amt abwarten, um ihn sodann anzuklagen und ihn aus dem Staatsdienst zu entfernen.
„Dieser Schritt wäre aufgrund der rechtsextremen Gesinnung Maiers gerechtfertigt“, zitiert die „Welt“ am 19. Januar 2021 den sächsischen stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Hanka Kliese. Die Rechtfertigung der Maßnahme erfolgt rein ideologisch – also willkürlich.
Niemand hat bislang begründete Vorwürfe eines Rechtsverstoßes gegen Jens Maier erhoben. Grundlage der Anklage gegen ihn soll vielmehr allein seine politische Gesinnung ein. Laut „Welt“ äußerte dazu Valentin Lippmann, parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion:
„Dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht, ist unerträglich. Deshalb müssen grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, dem zu begegnen.“
Offenbar soll ein Exempel statuiert und jedem Beamten im Staate klargemacht werden, dass er seine wirtschaftliche Lebensgrundlage verliert, falls er politisch aus der Reihe tanzt.
Foto oben: Jens Maier, CC-Lizenz, Hermine Poschmann