Zuletzt aktualisiert 24. März 2022
Bei mehr als 100 Privathaushalten in 13 deutschen Bundesländern stand am 22. März 2022 die Polizei vor der Türe. Hausdurchsuchung, Razzia: Computer und Laptops wurden beschlagnahmt sowie zahlreiche Datenträger sichergestellt. Den Tatverdächtigen wird nicht nur, aber schwerpunktmäßig vorgeworfen, Politiker verunglimpft zu haben.
Das ist schnell passiert. Denn „Hasskriminalität“ stellt das in dieser Sache federführende Bundeskriminalamt in Wiesbaden nicht nur dann fest, wenn Politiker und andere Repräsentanten des öffentlichen Lebens mit klassischen Beleidigungen bedacht, sondern auch, wenn ihnen falsche oder verfremdete Zitate in den Mund geschoben werden. „Heise“ berichtet in diesem Zusammenhang über „Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate“, die jetzt ins Visier genommen worden sind.
Im vergangenen Jahr war u.a. die grüne Politikerin Renate Künast gegen solche Zitate zivilrechtlich vorgegangen. Sie hatte, wie der Zensurverein „Correctic“ berichtet, Thilo Sarrazin gerüffelt, nachdem er in einem Streitgespräch mit der türkischstämmigen CDU-Politikerin Aygül Özkan deren Namen falsch ausgesprochen hatte. Künast sagte seinerzeit zu Sarrazin:
„Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher sich ihren (Özkans) Namen mal merken.“
Diese Formulierung schliffen Künast-Kritiker ab zu dem Falschzitat:
„Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen.“
Nur wer den Hintergrund kennt, kann die Idee hinter der Veränderung des Originalzitates nachvollziehen. Die veränderte Fassung machte sich aber selbständig und wurde bei Facebook, Twitter und in anderen sozialen Netzwerken von politischen Gegnern der Grünen verbreitet, die offenbar zumindest größtenteils nicht wussten, dass es sich um ein verfremdetes Zitat handelt.
Wer solche Inhalte verlinkt, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen, nachdem im vergangenen Jahr zwei Regelungen des Strafgesetzbuches verschärft wurden, wie „Heise“ zutreffend berichtet:
„Als Grundlage des Ermittlungsverfahrens gibt das BKA den im Frühjahr 2021 neu gefassten Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs an. Dieser soll ‚die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe‘ stellen. Weiterhin sieht eine weitere Gesetzesnovelle in Paragraf 194 vor, dass Ermittler aufgrund des ‚besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung‘ in besonders schwerwiegenden Fällen ‚öffentlicher Tatbegehung‘ nicht auf die Strafanträge der Betroffenen warten müssten, sondern direkt einschreiten können.“
Bild oben: Hausdurchsuchung – Razzia, CC-Lizenz, Huhu Uet