Corona-Maßnahmen aufgehoben: Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt

Corona-Maßnahmen aufgehoben: Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt

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Zuletzt aktualisiert 4. Juni 2022

Ein Weimarer Amtsrichter steht im Verdacht, sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“ zu haben. Das berichtet die „Legal Tribune Online“. Er hatte im Jahr 2021 die Corona-Maskenpflicht an zwei Schulen als rechtswidrig bewertet und sie per Einstweiliger Verfügung aufgehoben (Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, Az. 9 F 148/21).

Damit habe er die Absicht verfolgt, „die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen“. Als Familienrichter habe er zudem seine Kompetenzen überschritten und aktiv nach Eltern gesucht, die mit den schulischen Coronamaßnahmen nicht einverstanden gewesen seien, um die streitgegenständlichen Verfahren an sich ziehen und in der unerwünschten Art und Weise entscheiden zu können.

Dem mag die Staatsanwaltschaft nicht tatenlos zusehen und klagt den Richter nunmehr an, Rechtsbeugung begangen zu haben. Ihm drohen eine Geld- oder sogar Haftstrafe sowie die Entlassung aus dem Staatsdienst.

„Strafe einen, erziehe tausend“, hieß es dereinst im alten Rom. Der Staat bringt offenbar seine Justiz für künftige Konfrontationen mit den Plebejern auf Linie. Bemerkenswert ist hierbei vor allem, dass die Staatsanwaltschaft für sich beansprucht, im Besitz einer offiziellen Wahrheit über Corona zu sein und absolut zu wissen, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche schädlich und welche nützlich sind.

Da müssen Zweifel erlaubt sein, wie weit es noch her ist mit der Gewaltenteilung in Deutschland. Die Unterschiede zu einer Diktatur sind für Otto Normalverbraucher nicht mehr ganz so leicht auszumachen.

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