Zuletzt aktualisiert 8. Juli 2022
Der Staat kehrt aus. Er schließt jetzt die Reihen derer fester, die in seinem Dienst stehen. Während Karl Lauterbach in Sachen Coronamaßnahmen für Herbst und Winter alle Optionen behalten will, bekommt die Politik Rückenwind von der Justiz. Ein Urteil schafft Klarheit: Maskenverweigerer werden im Staatsdienst nicht geduldet.
Eine rheinland-pfälzische JVA-Beamtin, die sich trotz dienstlicher Anordnung weigerte, eine Corona-Schutzmaske zu tragen, ist aus dem Staatsdienst entlassen worden. Dies geschah zurecht, urteilte am 6. Juli 2022 das Amtsgericht Trier (Az. 3 K 802/22). Wenig hilfreich waren für sie in ihrem Verfahren Aussagen über die staatlichen Corona-Maßnahmen, die sie bewertet hatte als „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“. So berichtet es die „Legal Tribune Online“.
Erst im März 2022 hatte ihr Dienstherr bei Gericht Klage erhoben, um sie aus dem Staatsdienst entfernen zu lassen. Schon vier Monate später ist ihre Beamtenkarriere beendet. So schnell arbeitet die Justiz selten.
Das Gericht stellt in seinem Urteil dem Bericht zufolge vor allem auf die Gehorsamspflicht der Beamten ab. Zudem hätte sie mit ihren oben zitierten Äußerungen „eindeutig die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten“.
Das allerdings lässt aufhorchen. Denn die Justizvollzugsbeamtin vertrat offensichtlich Auffassungen, die wir in der Bevölkerung alle Nase lang zu hören bekommen. Millionen Deutsche teilen offenbar ihre Einschätzungen zur Coronapolitik der Bundesregierung. Das also darf ein Beamter nicht äußern, wenn er weiter seinen Beruf ausüben und seine Pensionsansprüche behalten will?
Ist das noch Demokratie?