Zuletzt aktualisiert 7. April 2019
Der gemeinnützige Verein Signal für Deutschland e.V. hat am 22. Dezember 2018 sein Konto beim Finanzdienstleister PayPal gekündigt. Dem sind keinerlei Probleme mit PayPal vorausgegangen. Die gesamte Geschäftsbeziehung verlief vielmehr vom ersten bis zum letzten Tag unproblematisch. Das galt auch für Zeitabschnitte, in denen unser PayPal-Kontostand vierstellig war und die Transaktionssummen größer wurden: Signal für Deutschland e.V. hat selbst nie ein Problem mit PayPal gehabt.
Aber uns sind Tatsachen bekannt geworden, die belegen, dass PayPal ein unkalkulierbares Risiko ist für jeden, der dieses Zahlungssystem außerhalb Luxemburgs – dem Land, in dem PayPal seinen Sitz hat und bei Rechtsverstößen verklagt werden kann – verwendet, vor allem bei größeren Umsätzen.
Denn PayPal verfolgt offenbar ein zumindest teilweise nach deutschem sowie europäischem Recht betrügerisches Geschäftsmodell. Das Luxemburgische Unternehmen setzt willkürlich und offensichtlich rechtswidrig Guthaben einiger seiner Kunden für ein halbes Jahr fest, auch, wenn der Kontoinhaber alle Geschäftsbedingungen einhält, sämtliche Auskunftsersuchen erfüllt und sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lässt. Das heißt: Niemand kann verhindern, dass sein PayPal-Guthaben für ein halbes Jahr eingefroren wird, weil es für eine solche Maßnahme zumindest in bestimmten Fällen kein objektives Kriterium gibt, sondern sie vielmehr von PayPal-Mitarbeitern völlig willkürlich ergriffen wird.
Auslöser unserer Distanzierung von PayPal ist der uns detailliert bekannt gewordene Fall eines Computerherstellers in Berlin, der in den Wochen vor Weihnachten mit einem Mal höhere Umsätze hatte – was ja in der Vorweihnachtszeit nicht generell ungewöhnlich ist – und damit offenbar bei PayPal-Mitarbeitern Begehrlichkeiten auslöste. PayPal forderte von dieser Firma, einer deutschen GmbH mit Sitz in Berlin, sensible interne Unterlagen an: Wirtschaftliche Auswertungen mit entsprechenden Testaten sowie die Einkaufsrechnungen der Teile, aus denen die Firma die von ihr verkauften Computer fertigt sowie Belege darüber, dass sie diese Teile tatsächlich bezahlt hat. Zudem forderte PayPal stichprobenartig für bestimmte Verkaufsvorgänge Versand- und Empfangsbelege an.
Die Berliner GmbH versendet mit DHL und konnte zu ausnahmslos jedem angefragten Fall eine DHL-Sendungsnummer sowie einen Auslieferungsbeleg vorlegen. Es gab in ihrem PayPal-Konto keinen einzigen Konfliktfall. Alle Käufer sind mit den Computern und den übrigen elektronischen Geräten, die die Firma liefert, ganz offenbar zufrieden. Zudem legte die GmbH alle von PayPal angeforderten Einkaufsbelege vor und auch die geforderten wirtschaftlichen Belege einschließlich eines Testates eines Steuerberaters, der zudem promovierter Fachanwalt für Steuerrecht ist, sowie eine ausdrückliche schriftliche und mit einem amtlichen Siegel versehene Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Berliner Finanzamtes für Körperschaften, aus der sich ergibt, dass die Firma seit einem halben Jahrzehnt ihre Steuererklärungen immer pünktlich abgibt, alle Zahlungen pünktlich leistet und keine Steuerschulden hat.
Mehr an Nachweisen geht nicht, mehr gibt es nicht und mehr war auch nicht von PayPal angefordert worden.
Die Reaktion von PayPal auf die Vorlage dieser Unterlagen war die fristlose Kündigung der Geschäftsbeziehung – auf dem Höhepunkt des Weihnachtsgeschäftes – sowie das Einfrieren des Guthabens der GmbH von rund 3.400 EUR für ein halbes Jahr.
Dass diese Maßnahmen nun der Berliner Staatsanwaltschaft sowie der Luxemburgischen Finanzaufsicht nicht als vollendeter, sondern nur als versuchter Betrug angezeigt werden, ist dem Umstand geschuldet, dass es der GmbH in der Zwischenzeit gelungen ist, sich gegenüber PayPal durch die Rückabwicklung von Banktransaktionen wirtschaftlich schadlos zu halten.
Zwischen Banken und ihren Kunden kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten und in Deutschland wie überall in Europa jährlich zu Tausenden von Rechtsstreitigkeiten, die bei den Amts- und Landgerichten ausgetragen werden. Eine deutsche Bank kann mit einem deutschen Kunden nicht willkürlich verfahren; sie kann ihn insbesondere nicht einfach für ein halbes Jahr enteignen, weil der Kunde die Möglichkeit hat, hiergegen bei Gericht Schutz zu suchen.
Ein PayPal-Kunde, dessen Wohnsitz außerhalb Luxemburgs liegt, kann dagegen innerhalb eines halben Jahres gegen PayPal im Ausland mit vertretbarem Aufwand keinen Rechtstitel erwirken. Er ist dadurch für ein halbes Jahr, das mancher Gewerbebetrieb, den PayPal in den Ruin getrieben hat, nicht überlebt, völlig rechtlos gestellt und der Willkür der Luxemburger ausgeliefert. Denen sind Straftats-Vorwürfe offenbar gleichgültig, und die Finanzaufsicht scheinen sie als Papiertiger wahrzunehmen.
Wer nicht in Luxemburg ansässig ist, sollte deshalb auf die Nutzung von PayPal besser verzichten. Wer annimmt, auf PayPal nicht verzichten zu können, sollte immer nur so viel Geld auf seinem PayPal-Konto belassen, wie er für ein halbes Jahr entbehren kann.