Zuletzt aktualisiert 6. August 2022
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium haben am 3. August 2022 in Berlin eine geplante, erneute Änderung des erst am 19. März 2022 geänderten Infektionsschutzgesetzes bekanntgegeben. Die „B.Z.“ schreibt dazu:
„Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.
In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.“
Dem Bericht nach soll es dann auch wieder möglich sein, beispielsweise in Schulen, Kitas und Asylbewerberheimen eine Impfpflicht einzuführen. Lediglich der coronabedingten Schließung solcher Einrichtungen erteilte Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Absage. Möglich sein soll aber auch wieder eine Maskenpflicht bei allem, was mit dem Zusammentreffen von Menschen zu tun hat.
Wer also den Eindruck hat, der Sommer 2022 sei langweilig, der irrt und täte besser daran, die Zeit und das schöne Wetter zu genießen. Bald schon kann alles wieder ganz anders kommen: Die aktuelle Freiheit besteht auf Abruf.