Zuletzt aktualisiert 17. Dezember 2022
Als am frühen Morgen des 7. Dezember 2022 bundesweit rund 3.000 Polizisten ausrückten, um bei mutmaßlichen „Reichsbürgern“ und anderen vermeintlichen Verschwörern, die einen Umsturz geplant haben sollen, Durchsuchungs- und Haftbefehle zu vollstrecken, waren vorab offenbar ausgesuchte, linientreue Journalisten über die staatlichen Maßnahmen informiert worden. Die öffentliche Aufmerksamkeit war maximal, und es mangelte nicht an frischem Bild- und Video-Material.
Die Angeschuldigten wurden dabei der Medienmeute regelrecht vorgeführt. Ihre Bilder bei den Festnahmen gingen um die Welt.
Die Einbeziehung der Medien in diese staatlichen Aktivitäten legt den Verdacht einer politisch motivierten Inszenierung nahe. Die damit einhergehenden öffentlichen Effekte waren offenbar wichtiger als die Verfolgungsmaßnahmen selbst. Dafür, dass in der Öffentlichkeit „etwas hängen bleibt“ insbesondere von der Annahme, die AfD habe irgendetwas mit gewaltsamen Putschplänen zu tun, ist bereits jetzt umfassend gesorgt – unabhängig von der Frage, wie die verschiedenen Strafverfahren weitergehen werden.
Der Kölner Medienrechtler und Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad geht in einer durchaus lesenswerten Veröffentlichung bei der „Legal Tribune Online“ der Frage nach, ob es sich hierbei um ein „rechtswidriges Medienspektakel“ handelt. Dabei setzt er sich nicht nur mit der „Verletzung von Dienstgeheimnissen“ und möglichen Verstößen gegen Verschwiegenheitspflichten auseinander, sondern auch mit den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“, die auf dem § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes basieren. Darin heißt es:
„Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.“
Legt man diesen Maßstab auf die omnipräsenten Bilder der Maßnahmen vom 7. Dezember 2022 an, dann fällt es schwer, eine gewisse Schieflage zu übersehen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetz ein demokratischer Rechtsstaat. Grundlage jeder Rechtstaatlichkeit ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Trennung von Judikative (Justiz) und Legislative (Politik). Zu den Aufgaben der Verantwortlichen im Justizbetrieb gehört es, alles zu vermeiden, was eventuell geeignet sein könnte, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erzeugen, die Judikative sei eine Propagandaabteilung des Politikbetriebs.
Eben dies ist im Zusammenhang mit den staatlichen Maßnahmen vom 7. Dezember 2022 ganz offensichtlich nicht gelungen. Das könnte den Verantwortlichen früher oder später auf die Füße fallen.