Zuletzt aktualisiert 4. Januar 2023
Deutsche Beamte verteilen im Dienst des Sozialstaates Geld in alle Welt, das nicht ihr eigenes ist. Das Ausmaß der Sorglosigkeit, das sie dabei immer wieder an den Tag legen, irritiert auch hartgesottene Gemüter. Ein für den deutschen Staat besonders kostspieliges Verfahren zur finanziellen Rundumversorgung und Einbürgerung von Zuwanderern basiert auf falschen Vaterschaftserklärungen mittelloser deutscher Männer.
Fatina Keilani erklärt in der „Neuen Züricher Zeitung“, wie es gemacht wird:
„Ein mittelloser Mann – zu finden an der örtlichen Trinkhalle – bekommt 5000 bis 20 000 Euro bar auf die Hand und willigt im Gegenzug ein, das Kind einer ausländischen Mutter als das seinige anzuerkennen. Der Mann hat keine weiteren Verpflichtungen, denn bei ihm ist offiziell ja nichts zu holen. Er muss nur einmal mit aufs Jugend- oder Standesamt, zum Amtsgericht oder Notar.
Durch sein Vaterschaftsanerkenntnis bekommt die Kindsmutter – oft ist sie kinderreich – Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland, und zwar für sich und ihre sämtlichen Kinder. Das anerkannte Kind erhält zudem die deutsche Staatsbürgerschaft. ‚Im Durchschnitt sind es fünf Personen, die mit einer einzigen missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in das deutsche Sozialsystem kommen‘, sagt Tobias M. (Name geändert), Mitarbeiter der Sozialbehörde einer westdeutschen Stadt. Der Bürgermeister dieser Stadt, deren Einwohnerzahl mit gut 300 000 etwa der eines Berliner Bezirks entspricht, sagt: ‚Das kostet uns hier jährlich fünf Millionen Euro.‘ Seine Stadt ist nur eine von vielen, in denen das so läuft. Der Staat zeigt sich machtlos.“
Ihr Schluss-Satz schlägt dem Fass den Boden aus: „Der Staat zeigt sich machtlos.“ Womit sie zwar vollkommen recht hat. Aber, um Himmels willen, warum denn nur?
Manches in der Politik ist kompliziert und undurchsichtig. Anderes ist dagegen einfach. So wie z.B. die Auflösung eines solchen Betrugssystems in Wohlgefallen.
Dafür wäre es lediglich erforderlich, der Anerkennung einer Vaterschaft mit ihren weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen einen medizinischen Test vorzuschalten. Der kostet rund 200 Euro und könnte ohne weiteres von den beiden Antragstellern bezahlt werden. Er hätte unter amtsärztlicher Aufsicht zu erfolgen.
Eine solche Maßnahme würde die Zahl der Missbrauchsfälle von einem Tag auf den nächsten auf Null absenken. Der Fiskus würde jedes Jahr immense Geldsummen einsparen.
Die aktuelle Regelung stützt sich auf den § 1592 des deutschen Bürgerliches Gesetzbuches (BGB), der bestimmt: „Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.“ Das BGB stammt aus dem Jahr 1900, also aus einer Zeit, in der der Irrsinn der heutigen deutschen Verhältnisse noch nicht absehbar war. Die Regelungen zur Vaterschaft wurden aber auch schon einige Male geändert. Es wäre gesetzgeberisch ein Leichtes, an die Stelle der voraussetzungslosen Anerkennung die genetische Wahrheit der Vaterschaft zu setzen.
Aber dafür fehlt etwas sehr Wichtiges: Der politische Wille.
Bereits in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2005 fragte der CDU-Bundestagsabgeordnete Roland Gewalt die Bundesregierung:
„Welche Informationen hat die Bundesregierung seit Januar 2001 von den Innenministern der Länder über Vaterschaftsanerkennungen erhalten, bei denen – erstens – das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und die Mutter zur Ausreise verpflichtet war und es – zweitens – Hinweise gibt, dass die Anerkennung nur zum Schein erfolgte, also nicht aufgrund tatsächlicher leiblicher Abstammung oder zumindest sozial-familiärer Beziehung, sondern aus sachfremden Gründen, insbesondere zur Erlangung von Rechtsansprüchen auf Sozialleistungen oder Aufenthaltstitel?“
Er bekam folgende Antwort:
„Die Bundesregierung hatte von den Ländern Verdachtshinweise erhalten, dass deutsche Männer – zumeist solche, die Sozialhilfe beziehen – gegen Bezahlung die Vaterschaft von Kindern ausreisepflichtiger Ausländerinnen bewusst wahrheitswidrig anerkennen würden, um den Müttern der somit deutschen Kinder zu einer Aufenthaltserlaubnis zu verhelfen. Die Innenministerkonferenz hatte dieses Problem am 6. Dezember 2002 erörtert und beschlossen, durch eine bundesweit bei den Ausländerbehörden durchzuführende Datenerhebung zu empirischen Erkenntnissen über die Zahl der Verdachtsfälle zweckwidriger Vaterschaftsanerkennungen zu gelangen.“
Dank der Datenerhebung wissen wir jetzt, dass recht häufig mittellose deutsche Männer durch die Scheinanerkennung von Vaterschaften die fällige Ausreise von sozial bedürftigen Müttern mit Kindern verhindern – im untersuchten Jahr geschah dies in 1449 von 1700 Fällen. Die übrigen 251 Mütter waren offenbar schlecht organisiert.
Seither schaut der Berliner Politikbetrieb dem bunten Treiben tatenlos zu.
Wessen Interessen dient dieser Politikbetrieb? – Denen des deutschen Volkes offenbar nicht!