Zuletzt aktualisiert 5. März 2023
Ein 30-jähriger Syrer, der im Juli 2022 in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hat, kam am 3. März 2023 beim zuständigen Strafgericht mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wurde recht geschickt verteidigt und tischte dem Richter eine traurige und offenbar für den Juristen glaubwürdige Geschichte auf.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, verwies er darauf, am Tag der Tat zum ersten Mal im Leben Erfahrungen mit Alkohol gemacht zu haben. Der Mann ist Muslim und kam im Rahmen der Grenzöffnung von 2015 nach Deutschland. Ein junger Mann, der sieben Jahre in Deutschland lebt, ohne Alkohol getrunken zu haben, muss stark sein im Glauben – oder in der Schauspielkunst …
Vor anderen schädlichen Substanzen scheint er weniger Scheu gehabt zu haben. So wurde er auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, weil er der 15-jährigen Cannabis gegeben hatte.
Für eine Haftstrafe reichte aber auch das nicht. Denn er hat eine eigene Wohnung, ist nicht vorbestraft und befindet sich „ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, wie der Richter feststellte. Na, dann …!
Ganz normale Mitbürger, die ab und zu mal ein Tütchen Cannabis weitergeben und nach dem Konsum von Alkohol eine Minderjährige vergewaltigen, kann man ja nicht gleich in den Knast stecken, oder?
Deutschland 2023 – so sind mittlerweile die Verhältnisse.