Zuletzt aktualisiert 5. August 2023
Prinz Reuß, die Richterin Malsack-Winkemann und ein Hannoveraner Rechtsanwalt haben sich offenbar zusammen mit mindestens 19 weiteren Personen im fortgeschrittenen Alter zu irgendetwas verschworen. Aber wozu genau? Das muss die Strafjustiz klären. Und auf dem Weg zur Aufklärung des Verschwörungsfalles hin stand vor kurzem eine wichtige Etappe an.
Diese wichtige Etappe war die Haftprüfung. Sie wird in Deutschland nach einem halben Jahr Untersuchungshaft fällig. Nachdem die Bundesjustiz den Verschwörungsfall Reuß an sich gezogen hatte, war der Bundesgerichtshof (BGH) auch für die Haftprüfungstermine zuständig, über deren Ergebnis die Massenmedien erstaunlich spärlich berichtet haben – trotz des Sommerlochs und trotz der Tatsache, dass sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft nach Plan verlaufen sind.
Denn der 3. Strafsenat des BGH stellte fest:
„Die Beschuldigten, die der sogenannten Reichsbürger- und QAnon-Bewegung angehörten, schlossen sich zu einer auf längere Dauer angelegten Organisation zusammen, die sich zum Ziel setzte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland insbesondere durch den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten zu überwinden sowie durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen.“
Folge: Die Angeschuldigten bleiben in Haft.
Entscheidend für ihre Schuld ist die Frage, wer von ihnen in welchem Umfang und ob überhaupt dem „Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten“ zugesprochen hat. Alles andere mag irre sein, wäre aber kein Verbrechen.
Nominell gilt Prinz Reuß als Kopf der Gruppe. Die politisch wichtigste Person auf der Anklagebank ist aber mit weitem Abstand Birgit Malsack-Winkemann – weil über sie eine Verbindung zur AfD hergestellt werden kann.
Auch sie bleibt in Haft, und der sie betreffende Gerichtsbeschluss bestätigt auch noch einmal, was verschiedene Medien bereits seit Monaten berichten: Dass nämlich die Ermittler bei der Durchsuchung ihrer Berliner Wohnung im Dezember 2022 einen Revolver, ein halbautomatisches Gewehr und 7.000 Schuss Munition sichergestellt haben.
Das wirft Fragen auf. Gehörten diese Waffen ihr, oder einer anderen Person? Falls es eine andere Person gibt, wer ist das? Hatte sie einen Waffenschein – auch für das Gewehr? Handelte es sich dabei vielleicht um eine Jagd- oder Sportwaffe?
Zurecht bemerkt ein Autor der „Legal Tribune Online“: „Die Vorwürfe klingen unheimlich und bisweilen unglaublich.“ Die Strafverfahren bleiben jedenfalls noch jahrelang ein spannendes Medienereignis.