Zuletzt aktualisiert 9. März 2024
Die Bremer Bürgerschaft wird am 13. März 2024 über einen Vorstoß der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Die Linke für ein Verbot der AfD abstimmen. Da diese drei Fraktionen die Mehrheit im Landesparlament haben, gilt die Annahme des Antrags als sicher. Aber wie geht es danach weiter?
Zielsetzung des Antrags ist es, dem Bundesamt für „Verfassungsschutz“ den Auftrag zu erteilen, eine Materialsammlung für ein AfD-Verbot zu erstellen und dessen Erfolgsaussichten zu prüfen. „Sollten die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sein, wird Bremen auf Bundesebene einen Schulterschluss für einen Verbotsantrag suchen“, heißt es im Antrag der Bremer Regierungsfraktionen.
Der Vorstoß passt offenbar zeitlich gut zu den Absichten des „Verfassungsschutzes“, die AfD in den kommenden Wochen bundesweit als „gesichert rechtsextremistische“ politische Bestrebung einzustufen. Er könnte den Geheimdienst zusätzlich unter Druck setzen mit dem Ziel, über Agenten-Aktivitäten mehr extremistisches Schmutzmaterial gegen die AfD zu produzieren.
Aber die Wahrscheinlichkeit des juristischen Erfolgs eines AfD-Verbotsverfahrens erhöht das politische Schmierenstück nicht wirklich. Das scheint mit der linken Bundestagsabgeordneten Martina Renner auch eine Vertreterin des politischen Milieus der Antragsteller erkannt zu haben, die zu dem von ihren Bremer Genossen mitgetragenen Vorstoß geäußert hat, es ginge darum, „mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst an die Wählerinnen und Wähler noch mal ein Zeichen zu setzen“. Das berichtet die „Zeit“.
Im Herbst wird in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. In allen drei Bundesländern ist die AfD die stärkste Kraft vor allen anderen Parteien.