Zuletzt aktualisiert 28. März 2024
Der „Kampf gegen rechts“ macht selbstverständlich auch vor dem Präsidium des Deutschen Bundestages nicht Halt. Die AfD ist die einzige Bundestagsfraktion, die diesem durchaus bedeutenden Gremium nicht angehört. Dessen Vorsitzende Bärbel Bas (SPD, gelernte Bürogehilfin) macht sich Gedanken, wie sie Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten vom Bundestagsgebäude fernhalten kann.
Derzeit lässt sie prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten hierzu bestehen. Das berichtet die „Berliner Zeitung“. Den Angaben zufolge hält Frau Bas einen verwegenen Plan für überlegenswert:
Dem „Verfassungsschutz“ soll eine Liste mit den Namen aller Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion vorgelegt werden. Die dem Innenministerium gegenüber weisungsgebundene Behörde soll dann dem Bundestagspräsidium mitteilen, welche dieser Fraktionsmitarbeiter als „Rechtsextremisten“ einzustufen seien. Die könnten dann mit einem Hausverbot für den Bundestag belegt werden.
Das Thema ist bei der „Berliner Zeitung“ zweifellos in kompetenten Händen, deren Verleger Holger Friedrich IM jenes Staatssicherheitsdienstes war, der zu DDR-Zeiten mitbestimmte, wer im Gebäude der Volkskammer ein- und ausgehen konnte. Die Zeitung zitiert Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, der die Gefahr eines „Machtmissbrauchs“ sieht:
„Die oberste Chefin des Bundesverfassungsschutzes sei Bundesinnenministerin und SPD-Politikerin Nancy Faeser. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sei ihr gegenüber weisungsgebunden. Damit sei der Verfassungsschutz ‚kein unabhängiges Gericht, das ein möglichst unparteiisches und objektives Urteil abgibt‘, sagt Boehme-Neßler der ‚Berliner Zeitung‘. Sondern ‚ein Geheimdienst, eine Behörde im Bereich des Innenministeriums‘, die dieses mit Einschätzungen versorge.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas wiederum sei SPD-Politikerin – genau wie Faeser. Im Fall der AfD-Fraktionsmitarbeiter könnte diese Gemengelage dazu führen, ‚dass eine parteipolitisch gebundene Bundestagspräsidentin über die Mitarbeiter von Abgeordneten der politischen Konkurrenz‘ von der AfD entscheiden könne. Und zwar auf der Grundlage von Informationen, die eine Behörde liefere, welche wiederum an die Weisungen der SPD-Innenministerin Nancy Faeser gebunden sei.
Die Gefahr sei somit groß, dass der Verfassungsschutz in solchen Fällen ‚nicht objektiv, sondern politisch beeinflusst‘ entscheiden könnte. Sollte ein solches Szenario eintreten, wäre das für Boehme-Neßler ein handfester Skandal. Er warnt vor der ‚Verletzung des fairen und gleichberechtigten Parteienwettbewerbs‘.“
Ein „fairer Wettbewerb“ dürfte offensichtlich nicht die größte Sorge des Bundestagspräsidiums sein. Sondern eher die Frage, wie die AfD möglichst offensiv an ihrem oppositionellen politischen Treiben behindert werden kann.
Foto oben: Bärbel Bas, Urheber: Raimond Spekking, Lizenz: CC BY-SA 4.0